Thema: Streichungen

Hitzeschutz, Arbeitgeber

Hitzeschutz: Arbeitgeber müssen ab 30 Grad aktiv werden

Eine Hand hält ein Glas Eiswasser, im Hintergrund eine verschwommene Person, die im Homeoffice am Laptop arbeitet. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand hält ein Glas Eiswasser, im Hintergrund eine verschwommene Person, die im Homeoffice am Laptop arbeitet. - Foto: über boerse-global.de

Ab 30 Grad müssen Chefs aktiv werden. Ein Urteil stärkt zudem Homeoffice-Rechte gegen willkürliche Streichungen.

boerse-global.de, 22.06.26 10:19 Uhr
Ubisoft Aktie: 1,47-Milliarden-Rekordverlust erschüttert Anleger - Foto: über boerse-global.de
Ubisoft Aktie: 1,47-Milliarden-Rekordverlust erschüttert Anleger - Foto: über boerse-global.de
Sozialverband Deutschland (SoVD) (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Sozialverband Deutschland (SoVD) (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Bahn nutzen, müssen die sogenannte Schienenmaut zahlen, auch die Verkehrsunternehmen der Bahn selbst. (Archivbild)  - Foto: Boris Roessler/dpa
Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Bahn nutzen, müssen die sogenannte Schienenmaut zahlen, auch die Verkehrsunternehmen der Bahn selbst. (Archivbild) - Foto: Boris Roessler/dpa