Thema: Schutzpflicht

Arbeitsplatz-Sicherheit, Arbeitgeber

Arbeitsplatz-Sicherheit: Arbeitgeber müssen bei Stalking konsequent handeln

Ein leerer, modern gestalteter Büroflur mit weichem Tageslicht und klaren architektonischen Linien. - Foto: über boerse-global.de
Ein leerer, modern gestalteter Büroflur mit weichem Tageslicht und klaren architektonischen Linien. - Foto: über boerse-global.de

Neue Erläuterungen betonen die Schutzpflicht von Unternehmen: Bei Belästigung drohen Schadensersatz, arbeitsrechtliche Folgen und Kündigungen.

boerse-global.de, 10.09.26 14:39 Uhr
Hitze-Schutzpflicht: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln - Foto: über boerse-global.de
Hitze-Schutzpflicht: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln - Foto: über boerse-global.de
Neue UV-Schutzpflicht: 7,2 Millionen Bauarbeiter betroffen - Foto: über boerse-global.de
Neue UV-Schutzpflicht: 7,2 Millionen Bauarbeiter betroffen - Foto: über boerse-global.de
2010 informierten die amerikanischen Streitkräfte, dass auf dem Gelände der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa
2010 informierten die amerikanischen Streitkräfte, dass auf dem Gelände der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa
2010 informierten die amerikanischen Streitkräfte, dass auf dem Gelände der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa
2010 informierten die amerikanischen Streitkräfte, dass auf dem Gelände der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa
Das höchste deutsche Gericht beschäftigte sich mit einer Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen Männern, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet worden waren. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Das höchste deutsche Gericht beschäftigte sich mit einer Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen Männern, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet worden waren. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa