Hitze-Schutzpflicht: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln
26.05.2026 - 13:16:11 | boerse-global.deDie aktuelle Hitzewelle erreicht heute ihren Höhepunkt. In Südwestdeutschland und am Oberrhein klettert das Thermometer auf bis zu 34 Grad. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt konkrete Schutzmaßnahmen vor. Zwar gibt es kein generelles „Hitzefrei“ für Beschäftigte, doch die Pflichten der Unternehmen steigen mit jeder Gradzahl.
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Ab 26 Grad beginnt die Fürsorgepflicht
Schon bei 26 Grad Innenraumtemperatur müssen Chefs handeln – zumindest für schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere und ältere Mitarbeiter. Eine Klimaanlage ist nicht vorgeschrieben. Ist sie aber vorhanden, sollte sie maximal 25 Grad halten, empfehlen Arbeitsrechtler.
Steigt die Temperatur auf 30 Grad, gilt die Schutzpflicht für alle Beschäftigten. Dann sind technische oder organisatorische Maßnahmen fällig: Getränke bereitstellen, effektiv lüften, Kleidungsvorschriften lockern. „Mitarbeiter sollten ihre Chefs aktiv an diese Pflichten erinnern“, rät Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck.
Ab 35 Grad gilt ein Raum als arbeitsuntauglich – es sei denn, spezielle Kühltechnik oder Schutzkleidung machen die Arbeit möglich. Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Produktivität leidet nach vier Stunden
Die Hitze fordert ihren Tribut: Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass die Leistungsfähigkeit zwar etwa vier Stunden durchhält, die Motivation danach aber deutlich nachlässt. Experten empfehlen deshalb, den Arbeitsbeginn nach vorne zu verlegen, Homeoffice zu ermöglichen oder alle 45 Minuten zehn Minuten Pause einzulegen.
Auch die richtige Ernährung hilft: Mindestens 1,5 Liter Wasser pro Arbeitstag, leichte Mahlzeiten. Jalousien tagsüber geschlossen halten, morgens stoßlüften. Ventilatoren sind nur nach Absprache mit der Chefetage erlaubt – richten sie den Luftstrom dann auf den Oberkörper.
Bauarbeiter und Außendienst besonders betroffen
Seit Jahresbeginn 2026 gilt eine neue Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Sobald eine Hitzewarnung der Stufe 2 (mindestens 30 Grad) ausgesprochen wird, müssen Arbeitgeber Sonnenschutz, Schutzkleidung und Kopfbedeckung stellen. In der Baubranche darf bei 32,5 Grad die Arbeit eingestellt werden – ein offizielles „Hitze-frei“ für besonders exponierte Berufe.
Selbst der Spitzensport reagiert: Bei den French Open in Paris, die am 24. Mai begannen, führte die ATP eine verbindliche Hitzeschutzregel ein. Sie erlaubt Kühlpausen und Spielunterbrechungen bei bestimmten Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerten.
Die Gefahren der Hitze zeigten sich tragisch am Pfingstwochenende: Sechs Menschen kamen bei Badeunfällen in Deutschland ums Leben, als sie bei 30 Grad Abkühlung suchten.
Arbeitszeitdebatte: Flexibler oder sicherer?
Die Hitzewelle trifft auf eine grundsätzliche Debatte über das deutsche Arbeitsrecht. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im Mai 2025 mehr Flexibilität angekündigt – weg von täglichen, hin zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Die Union will im Juni einen Gesetzentwurf vorlegen, der Arbeitstage von bis zu 13 Stunden erlaubt, solange die 48-Stunden-Woche und elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden.
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Befürworter wie Michael Hüther vom Institut der Deutschen Wirtschaft sehen darin eine notwendige Modernisierung. Kritiker wie DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnen vor steigender Belastung – besonders bei Extremwetter. Umfragen zeigen: Vor allem in Ostdeutschland und bei Gewerkschaftsmitgliedern ist die Skepsis groß.
Neue Gerichtsurteile verändern den Arbeitsalltag
Das Bundesarbeitsgericht entschied im Januar 2026: „Remote Cities“ von Lieferdiensten sind keine eigenständigen Betriebseinheiten, wenn ihnen eine Führung vor Ort fehlt. Digitale Steuerung per App ersetzt keine institutionelle Leitung. Das erschwert die Durchsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen bei mobilen Arbeitern.
Der Europäische Gerichtshof urteilte im Oktober 2025: Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz – etwa auf dem Bau oder in der Pflege – zählt die Fahrt vom Stützpunkt zum ersten Einsatz als Arbeitszeit. Ein wichtiges Signal, auch wenn die Vergütung nicht automatisch geregelt ist.
Ausblick: Kurze Abkühlung, dann nächste Hitzewelle
Der Deutsche Wetterdienst sagt für den 27. und 28. Mai eine leichte Abkühlung voraus – im Norden sinken die Temperaturen auf 18 bis 25 Grad. Doch die Erholung ist nur kurz: Am 30. Mai klettert das Thermometer wieder Richtung 30 Grad, der Monat endet noch heißer. Schon 2025 verzeichnete Bremen sechs heiße Tage über 30 Grad und 30 Sommertage über 25 Grad.
Während der Bundestag im Juni über die Arbeitszeitflexibilisierung debattiert, bleibt die Hitzewelle ein Praxistest für die bestehenden Schutzverordnungen. Die Frage nach wirtschaftlicher Produktivität und dem Schutz der Gesundheit wird die Betriebsräte noch lange beschäftigen.
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