Thema: Mindesturlaub

Zusatzurlaub, Schwerbehinderte

Zusatzurlaub Schwerbehinderte: Fünf Tage gesetzlicher Mindesturlaub

Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de

Der gesetzliche Mindestzusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer beträgt fünf Tage pro Jahr. Die Klarstellung dient als Orientierung für Betriebe.

boerse-global.de, 28.07.26 22:31 Uhr
Eine Hand hält einen Euroschein vor einem Kalenderblatt, das einen Feiertag markiert, mit unscharfen Büroangestellten im Hintergrund. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand hält einen Euroschein vor einem Kalenderblatt, das einen Feiertag markiert, mit unscharfen Büroangestellten im Hintergrund. - Foto: über boerse-global.de