Thema: Gaststättenhaftung

Gaststättenhaftung, Erkennbare

Gaststättenhaftung: Erkennbare Stolperfallen entlasten den Wirt

Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: über boerse-global.de
Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: über boerse-global.de

Gerichte stärken Eigenverantwortung: Erkennbare Bodenunebenheiten begründen keine Haftung für Gastwirte.

boerse-global.de, 13.06.26 05:09 Uhr