Thema: Ferienvermietung

Ferienvermietung, Verlusten

Ferienvermietung: Drei bis fünf Jahre zählen bei steuerlichen Verlusten

Ein heller, minimalistisch eingerichteter Innenraum einer Ferienwohnung mit Blick auf eine sonnige Wiesenlandschaft. - Foto: über boerse-global.de
Ein heller, minimalistisch eingerichteter Innenraum einer Ferienwohnung mit Blick auf eine sonnige Wiesenlandschaft. - Foto: über boerse-global.de

Für die steuerliche Anerkennung zählt die durchschnittliche Auslastung über drei bis fünf Jahre, nicht ein einzelnes schwaches Vermietungsjahr.

boerse-global.de, heute 08:48 Uhr