Thema: Erkennbare

Gaststättenhaftung, Erkennbare

Gerichte stärken Eigenverantwortung: Erkennbare Bodenunebenheiten begründen keine Haftung für Gastwirte. ...

Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: über boerse-global.de
Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: über boerse-global.de

Gaststättenhaftung: Erkennbare Stolperfallen entlasten den Wirt

boerse-global.de, heute 05:09 Uhr