Thema: Einlagenrückgewähr

Einlagenrückgewähr, Köln

Einlagenrückgewähr: FG Köln verlangt Überleitungsrechnung nach deutschem Steuerrecht

Ein leerer Schreibtisch mit einem Stapel weißer Papierbögen und einem Füllfederhalter in einer hellen, professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de
Ein leerer Schreibtisch mit einem Stapel weißer Papierbögen und einem Füllfederhalter in einer hellen, professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de

Das FG Köln fordert detaillierte Nachweise nach deutschem Steuerrecht; über die Revision der Kläger entscheidet nun der Bundesfinanzhof.

boerse-global.de, heute 20:48 Uhr