Thema: Drittelbeteiligung

Drittelbeteiligung, BGH

Drittelbeteiligung: BGH bestätigt 500er-Grenze pro Gesellschaft

Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch für unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: über boerse-global.de
Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch für unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: über boerse-global.de

Der BGH bestätigt: Für die Drittelbeteiligung zählt nur die Belegschaft der eigenen AG, nicht die konzernweite Mitarbeiterzahl.

boerse-global.de, heute 07:09 Uhr