Thema: Diensthandy

Diensthandy, Urlaub

Diensthandy im Urlaub: Wer Schäden verursacht, haftet selbst

Ein beschädigtes Diensthandy liegt auf einem modernen Schreibtisch in einem professionellen Büro. - Foto: über boerse-global.de
Ein beschädigtes Diensthandy liegt auf einem modernen Schreibtisch in einem professionellen Büro. - Foto: über boerse-global.de

Private Nutzung von Dienstgeräten birgt Haftungsfallen. Neue EU-Vorgaben verlängern Gewährleistung bei Reparaturen um zwölf Monate.

boerse-global.de, 01.08.26 23:01 Uhr