Thema: Ausstandsfeiern

Betriebsfeiern, Abzug

Betriebsfeiern: 100 Prozent Abzug für Kollegenfeiern möglich

Geschäftskollegen bei einer Feier im Büro, die auf berufliche Anlässe wie einen Einstand oder Abschied hindeutet. - Foto: über boerse-global.de
Geschäftskollegen bei einer Feier im Büro, die auf berufliche Anlässe wie einen Einstand oder Abschied hindeutet. - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof erweitert die Abzugsmöglichkeiten für Ein- und Ausstandsfeiern bei überwiegend beruflichem Anlass.

boerse-global.de, 10.06.26 02:19 Uhr
Ein moderner Konferenztisch mit einem Dokument, das Finanzdiagramme und einen Stift zeigt, im Hintergrund verschwommen Geschäftsleute. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Konferenztisch mit einem Dokument, das Finanzdiagramme und einen Stift zeigt, im Hintergrund verschwommen Geschäftsleute. - Foto: über boerse-global.de