Thema: Assistenzleistungen

Assistenzleistungen, Bundestag

Assistenzleistungen: Bundestag präzisiert Abgrenzung zur Leiharbeit

Ein Berater arbeitet an einem Schreibtisch mit Dokumenten in einer professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de
Ein Berater arbeitet an einem Schreibtisch mit Dokumenten in einer professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages grenzt Assistenzleistungen nach SGB IX klar von genehmigungspflichtiger Arbeitnehmerüberlassung ab und benennt Risiken.

boerse-global.de, 15.08.26 18:18 Uhr