Thema: Aktionärsvereinbarungen

Aktionärsvereinbarungen, BAG

Aktionärsvereinbarungen: BAG erklärt ordentliche Gerichte für zuständig

Ein minimalistischer Gerichtssaal mit polierten Holzbänken und hellem Lichteinfall durch große Fenster. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Gerichtssaal mit polierten Holzbänken und hellem Lichteinfall durch große Fenster. - Foto: über boerse-global.de

Das BAG weist Konflikte aus Aktionärsvereinbarungen den Zivilgerichten zu, auch wenn die Beteiligung aus einem Mitarbeiterprogramm stammt.

boerse-global.de, 03.09.26 12:48 Uhr