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Promotion von SPD-Fraktionsvorsitzendem, Rolf Mützenich, wird nicht aberkannt

13.03.2020 - 14:24:58

Der Promotionsausschuss der Universität Bremen wird kein Aberkennungsverfahren gegen SPD-Politiker Rolf Mützenich einleiten.

Nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts, hat der Promotionsausschuss der Universität Bremen entschieden, kein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels gegen den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, einzuleiten. Die Pressesprecherin der Universität Bremen gab dieses Ergebnis der Beratungen gegenüber der Zeitungredaktion der Funke-Mediengruppe bekannt. Nach Vorwürfen gegen den SPD-Politiker, die sich auf die Verwendung seiner Diplomarbeit als Grundlage seiner Dissertation bezogen, hat der Ausschuss dieses Vorgehen als legitim gewertet. Einer bewussten Täuschungsabsicht widerspricht laut Universität auch der Tatbestand, dass die Gutachter der Dissertation über die bestehende Diplomarbeit Bescheid wussten. Da es außerdem nicht um inhaltliche Zweifel an der schriftlichen Doktorarbeit ging, sondern nur um die formale Rechtmäßigkeit der Verwendung der Diplomarbeit, sieht der Promotionsausschuss keinerlei Handlungsbedarf. Die Dissertation entspricht in vollem Umfang den wissenschaftlichen Kriterien und ist als eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu werten, so die Vertreterin der Universität Bremen. Mützenich schloss sein Studium an der Universität Bremen im Jahr 1989 im Fach Politikwissenschaft mit einer Diplomarbeit zur „Funktion kernwaffenfreier Zonen in der internationalen Politik“ ab. Die Arbeit wurde von den beiden Gutachtern übereinstimmend mit der Note „sehr gut“ bewertet. In der schriftlichen Begründung der Bewertung wurde von Seiten des Hauptgutachters, der Ausbau des Themas zur Doktorarbeit vorgeschlagen. Mützenich nahm diese Anregung auf und promovierte zwei Jahre später am Institut für Politikwissenschaft. Das Verfahren war nach der investigativen Recherche eines Journalisten in die Kritik geraten. Der Journalist hatte den Promotionsausschuss der Universität Bremen aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Diplomarbeit als Grundlage der Dissertation zu überprüfen. Der SPD-Politiker hatte eingeräumt, dass seine Doktorarbeit auf seiner Diplomarbeit aufbaue, aber stets betont, dass dies unter der ausdrücklichen Billigung seines Doktorvaters passiert sei. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, alle formalen und wissenschaftlichen Kriterien wurden eingehalten und das gesamte Verfahren ist gemäß der Promotionsordnung der Universität abgelaufen, versicherte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Das Aufgreifen des Themas der Diplomarbeit sei in den Sozialwissenschaften ein durchaus übliches Vorgehen und keinesfalls eine Sonderregelung. Die Dissertation ist keine Übernahme der Diplomarbeit, sondern eine wissenschaftliche Ausarbeitung des Themas. Dazu gehörte zum Beispiel die Herleitung eines theoretischen Interpretationsrahmens und eine Erweiterung der Fragestellung. Ebenfalls zeichne sich die Themenaufnahme durch den Einbezug der aktuellen Forschungssituation aus. Das Literaturverzeichnis der Diplomarbeit habe bereits über 600 Titel umfasst und wurde dann im Zuge der weiteren Forschungen nochmals erheblich ausgeweitet, so der SPD-Politiker gegenüber der Funke-Mediengruppe.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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