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Laut der GdP ist die Suizidrate bei der Polizei gegenüber der Bevölkerung fast doppelt hoch

05.11.2020 - 09:22:08

Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Anzahl der Suizide unter Polizisten in Deutschland annähernd doppelt so hoch wie in der gesamten Bevölkerung.

Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP Michael Mertens, dass viele Erlebnisse im Dienst belastend seien, zum Beispiel die Bearbeitung von Kinderpornografie, gravierende Verkehrsunfälle und Einsätze in sozialen Brennpunkten sowie vieles mehr, was den polizeilichen Alltag präge.

Michael Mertens fordert die Erhebung von bundesweit validen Zahlen und sagte, es seien Kenntnisse notwendig bezüglich dem Ausmaß des Problems. Ebenso werde eine belastbare Statistik benötigt. Des Weiteren hat die GdP kritisiert, dass innerhalb der Polizei erheblicher Nachholbedarf bezüglich des Arbeitsschutzes bestehe, besonders bei der Beurteilung der Gefährdung von psychischen Erkrankungen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des GdP sagte, das sich dies dringend ändern müsse. Die Beurteilung der Gefährdung sei schließlich auch per Gesetz im Arbeitsschutz vorgeschrieben. Der Arbeitsschutz sei teuer, am Ende jedoch auch gewinnbringend, da dieser Erkrankungen vorbeuge. Fachleute sind der Meinung, dass Depressionen immer mehr für Frühverrentungen verantwortlich sind.

Während heute 43 Prozent von allen Frühverrentung auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, waren es laut der Stiftung Deutsche Depressionshilfe vor 35 Jahren lediglich 9 Prozent. Dieser Umstand basiert nicht auf tatsächlich mehr Erkrankungen, sondern weil sich die Betroffenen immer mehr Hilfe suchen und die Ärzte eine Depression häufiger erkennen, anstatt hinter anderen Diagnosen zu verstecken.

Nach Angaben der Depressionshilfe in Deutschland hat sich in Deutschland die Zahl der Suizide in den letzten 35 Jahren mit 18.000 pro Jahr immerhin auf rund 9.400 nahezu halbiert. Die Gründe, dass es zu den Suiziden innerhalb der Polizei in vielen Bundesländern bis heute keine validen Zahlen gibt, sind gemäß Recherchen der Funke-Mediengruppe unterschiedlich. Beispielsweise müssen Angehörigen dem Arbeitgeber zuerst mitteilen, dass es sich bei dem Tod um einen Suizid gehandelt hat. Selbst dann sei der Zusammenhang mit dem Dienst bei der Polizei nicht immer zweifelsfrei zu erkennen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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