BGH stärkt Nutzerrechte nach Datendiebstahl bei Facebook
18.11.2024 - 15:12:00Weder müsse insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedürfe es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen. Konkret ging es um einen sogenannten Scraping-Vorfall, bei dem Daten des Klägers betroffen waren, die mit dessen Telefonnummer verknüpft wurden. Der Kläger machte geltend, die Beklagte habe keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um eine Ausnutzung des Kontakt-Tools zu verhindern Der Prozess war im Vorfeld als Leitentscheidungsverfahren deklariert worden. Die Entscheidung gilt demnach auch als Grundsatzurteil, welches auf zahlreiche Verfahren an Gerichten in Deutschland Auswirkungen haben wird. @ dts-nachrichtenagentur.de
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