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FDP fordert die Einführung digitaler Formate in der Justiz

22.10.2020 - 09:01:53

FDP-Fraktion plädiert für eine Entlastung der Justiz durch die Zulassung von Online-Gerichtsverfahren bei geringem Streitwert.

Der Lock-Down infolge der Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass wir im Bereich der Justiz ein erhebliches Nachholbedürfnis bei digitalen Angeboten haben, betont Stephan Thomae, Rechtsexperte der FDP-Fraktion im „Handelsblatt“. Die Maßnahmen haben zu einem fast vollständigen Stillstand in der Justiz geführt. Allerdings hat die Bundesregierung die Zeit seit dem ersten Lock-Down nicht ausreichend genutzt, um die Digitalisierung in die Wege zu leiten.
Zeitliche Verzögerungen von Verfahren gehörten bereits vor der Pandemie zum Gerichtsalltag. Durch die Schließung der juristischen Einrichtungen hat diese Verschleppung extrem zugenommen, so der FDP-Politiker. Dies geht so weit, dass wichtige Verfahren an den Verjährungsfristen zu scheitern drohen. Das Instrument von Online-Angeboten und die Digitalisierung des Alltags ist bislang an den Gerichten nicht spürbar. Die FDP fordert von der Bundesregierung einen Digitalpakt Justiz, um die Arbeit der Gerichte flexibler und effektiver zu gestalten. Wenn ich an Bagatellverfahren im Zivilrecht denke, bei denen der Streitwert vernachlässigbar ist, frage ich mich, ob diese in Präsenz und mit einem enormen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden müssen. Hier gibt es schnellere und günstigere Wege, mahnt der Rechtsexperte der FDP.
Die FDP reagiert mit ihren Forderungen auf die Phase des ersten Lock-Downs. Die Gerichte und Justizbehörden wechselten in einen Notbetrieb, der nur die Erledigung dringender und unaufschiebbarer Verfahren erlaubte. Da bei Gerichtsverfahren im Rahmen mündlicher Verhandlungen Präsenzpflicht besteht, ruhten die meisten Verfahren. Wir müssen grundsätzlich darüber nachdenken, ob dies alles nicht auch in Videokonferenzen online erledigt werden kann, stellt Thomae fest.
Unterstützung bekommt die FDP durch den Deutschen Richterbund (DRB). Angesichts einer drohenden zweiten Corona-Welle, plädiert Sven Rehbein, Bundesgeschäftsführer des BDR, für eine Reform des Justizwesens und eine Einbindung digitaler Formate in der juristischen Arbeit. Während des Lock-Downs mussten die Gerichte improvisieren. Das hat gezeigt, welche Potentiale in einer forcierten Digitalisierung stecken. Aber es hat vor allem gezeigt, welchen Rückstand wir bei der digitalen Ausstattung in der Justiz haben. Der Bereich der IT-Sicherheit zum Beispiel, hat bisher fast keine Rolle gespielt. Die Digitalisierung in der Justiz muss schnell und entschlossen angegangen werden. Hierfür benötigen wir einen politischen Digitalpakt Justiz, parallel zum Digitalpakt Schule. In den nächsten Jahren gibt es auf diesem Sektor erheblichen Investitionsbedarf. Damit die Justiz handlungsfähig bleibt, müssen Bund und Länder ihr finanzielles Engagement deutlich ausbauen, mahnt der Richtervertreter gegenüber dem „Handelsblatt“.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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