Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Ärztin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden im Zusammenhang mit falschen Attesten weitgehend verworfen.
23.09.2025 - 12:35:52BGH bestätigt Verurteilung von Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten
Sie erstellte die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung und nahm sie zu Sammelterminen in verschiedenen Bundesländern mit. Zudem hatte die Ärztin im Sommer 2021 Corona-Schnelltests bestellt, ohne die Absicht, den Kaufpreis zu zahlen, und war Anfang 2023 im Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil vorlagen. Das Urteil des Landgerichts ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 27. August 2025 - 5 StR 130/25).


