Anklage wegen tödlicher Polizeischüsse in Oldenburg zugelassen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 11:47 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deDie Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Beamten vor, die Schüsse fahrlässig abgegeben zu haben, obwohl keine Notwehrsituation mehr bestand. Das Opfer hatte zuvor Reizgas eingesetzt, trug aber kein Messer bei sich und wollte fliehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Beamte hätte die Situation anders einschätzen müssen.
Die Strafkammer entschied im Zwischenverfahren, dass ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt nicht vorliegt. Die Schüsse seien in einem dynamischen Geschehen gefallen, bei dem der Beamte möglicherweise fälschlicherweise von einem fortbestehenden Angriff ausging. Der genaue Ablauf soll in der Hauptverhandlung geklärt werden.
