Geld, Verschenken

Anderen etwas Gutes tun: Worauf Sie beim Verschenken von Geldbeträgen achten sollten

30.05.2014 - 11:01:05

Wenn Sie in der Lotterie gewonnen haben und einem Angehörigen oder einer Ihnen nahestehenden Person einen größeren Geldbetrag schenken möchten, sollten Sie sich über die Freibeträge und Fristen informieren. Ansonsten fällt eine Schenkungssteuer an. Wie hoch die Schenkungssteuer ist und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu umgehen, erfahren Sie hier.

  • Geldgeschenke machen - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

    pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

  • Geldgeschenke machen - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

    pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

Geldgeschenke machen - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)Geldgeschenke machen - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

Freibeträge für Schenkungen

 

Nach einem Lotteriegewinn möchten die Gewinner Ihr Glück gern mit Ihren Liebsten teilen und letztere beschenken. Leider möchte der Fiskus sogar dann mitverdienen, wenn Menschen sich untereinander etwas schenken. Bei Schenkungen größeren Ausmaßes wird eine Schenkungssteuer fällig.

Zum Glück gibt es Freibeträge, die es erlauben, dass gewisse Summen steuerfrei verschenkt werden können. Dabei gelten für die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer ähnliche Konditionen. Denn fiskalisch gesehen gelten Schenkungen als Erbe zu Lebzeiten. Im Gegensatz zum Erbschaftssteuer-Freibetrag kann der Schenkungssteuer-Freibetrag jedoch alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gelten die folgenden Freibeträge:

 

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000  Euro
  • Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, Nichten, Neffen und andere Personen: 20.000 Euro

 

Die Schenkungssteuer

 

Außerdem wird der Beschenkte – ebenfalls nach Verwandtschaftsgrad – in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Diese greift, sobald der Geldbetrag, der verschenkt wird, den Freibetrag überschreitet. Ehegatten und Lebenspartner gehören – so wie Kinder und Stiefkinder – der Steuerklasse 1 an. Auch deren Kinder (Enkel und Stiefenkel der Schenkenden) erhalten die Steuerklasse 1. Eltern und Großeltern sowie Geschwister, Neffen und Nichten werden in die Steuerklasse 2 eingeordnet. Das Gleiche gilt für weiter entfernte Verwandte wie Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Auch geschiedene Ehepartner werden in die Steuerklasse 2 eingestuft. Alle Empfänger, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Schenkenden stehen, gehören zur Steuerklasse 3.

Die Beschenkten sollten wissen, dass sie ihre Schenkung in der Steuererklärung anzugeben haben.

 

Die Kettenschenkung

 

Eine weitere Möglichkeit für Lotteriegewinner (mehr Informationen hier), die Großeltern sind und ihre Enkel großzügig beschenken wollen, besteht in der Kettenschenkung – vorausgesetzt die Eltern der Enkel (also die Kinder der Großeltern) leben noch. Dann werden nämlich zuerst die Kinder der Großeltern beschenkt, die wiederum ihre eigenen Kinder beschenken. Auf diese Weise können bis zu 400.000 Euro steuerfrei an die Enkel verschenkt werden.

 

Gelegenheitsgeschenk als letzter Ausweg

 

Als letzter Ausweg bleibt Lotteriegewinnern nur noch, kleinere Geldbeträge oder Geld in Form von Warengeschenken gelegentlich zu besonderen Anlässen zu verschenken. Zu diesen Anlässen zählen zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläum, Abitur oder Examen. Ob diese Geschenke steuerfrei bleiben, hängt einerseits vom Wert des Geschenks ab, andererseits vom Gesamtvermögen des Schenkenden und des Beschenkten. Dementsprechend dürfen Gelegenheitsgeschenke von Lotteriegewinnern auch mal etwas großzügiger ausfallen.     

 

@ ad-hoc-news.de