Halloween: Wo hört der Spaß auf?
27.10.2023 - 12:37:05 | presseportal.deEntstehen bei diesen Scherzen bleibende Schäden, wird daraus eine Sachbeschädigung, auch wenn es nur scherzhaft gemeint war. Bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung, also wenn kulturelle oder gemeinnützige Gegenstände beschädigt werden, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. Damit gemeint sind z.B. demolierte Parkbänke oder beschädigte Scheiben in Zügen.
Doch nicht nur für die Personen, die mitgemacht haben, sondern auch für diejenigen, die in der nächtlichen Halloween-Tour nur dabei waren, können die Streiche Folgen haben. Sie können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden.
Sollten Sie Zeuge oder Geschädigter einer solchen Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf zu wählen.
Damit auf die nächste Halloween-Nacht keine schaurigen Nachrichten folgen und niemand zu Schaden kommt, fasst das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen:
Was ist erlaubt?
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/
https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung/
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Hannover
Dennis Diroll
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeidirektion Hannover übermittelt durch news aktuell
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