Zuckersteuer, Bundeshaushalt

Zuckersteuer: Koalition beschließt zwei Sätze ab Juli 2027

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 21:06 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die schwarz-rote Koalition führt ab Juli 2027 eine gestaffelte Abgabe auf stark gezuckerte Getränke ein. Kleine Hersteller mit weniger als einer Million Litern Jahresproduktion sollen ausgenommen werden.

Koalition vereinbart zweistufige Zuckersteuer
Coca Cola in einem Supermarkt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Steuersätze und Einnahmen ab 2027

  • Ab 1. Juli 2027 gelten für zuckergesüßte Getränke zwei Steuersätze.
  • Bei mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter werden 26 Cent je Liter fällig.
  • Ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter steigt der Satz auf 32 Cent je Liter.
  • Für 2027 rechnet der Bund mit Einnahmen von 690 Millionen Euro.

Die schwarz-rote Koalition hat sich endgültig auf die Einführung einer zweistufigen Zuckersteuer geeinigt. Die Regelung soll für zuckergesüßte Getränke gelten und ab dem 1. Juli 2027 Einnahmen für den Bund bringen.

Ausnahmen für kleinere Hersteller

Hersteller mit einer Jahresproduktion von weniger als einer Million Litern gezuckerter Getränke sollen von der Steuer ausgenommen werden. Damit soll nach der Vorlage zusätzlicher bürokratischer Aufwand für kleine unabhängige Produzenten vermieden werden.

Für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter ist ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Ab einem Gehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter gilt ein Satz von 32 Cent pro Liter.

Koalition folgt Regierungskommission

Die Einigung entspricht dem Vorschlag der Regierungskommission Gesundheit. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zuvor einen dreistufigen Tarif mit einem höheren Satz vorgeschlagen.

Dieser Vorschlag wurde vom Kanzleramt gestoppt. Für 2028 sind aus der Zuckersteuer Einnahmen von 925 Millionen Euro eingeplant, danach jeweils rund 880 Millionen Euro.

Die geplante Abgabe setzt an der Rezeptur von Erfrischungsgetränken an: Je höher der Zuckergehalt, desto höher fällt der Steuersatz aus. Damit verbindet die Koalition ein gesundheitspolitisches Lenkungsziel mit zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt.

Die Schwellenwerte von 5 und 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter schaffen einen abgestuften Anreiz für Hersteller, Rezepturen zu verändern. Für Verbraucher könnte sich der Effekt über Preise, kleinere Packungen oder ein breiteres Angebot zuckerreduzierter Getränke zeigen. Die Ausnahme für kleinere Produzenten soll verhindern, dass der Verwaltungsaufwand gerade unabhängige Hersteller unverhältnismäßig trifft.

Politischer Streit über den Kurs

Die Einigung beendet den Streit über die Ausgestaltung innerhalb der Koalition zunächst zugunsten eines zweistufigen Modells. Zuvor hatten neun Agrar- und Verbraucherschutzminister von CDU und CSU in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen die Abgabe argumentiert und auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung verwiesen.

Für den Bund entsteht zugleich eine kalkulierbare Einnahmequelle: Nach den Planungen steigen die erwarteten Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 925 Millionen Euro 2028. Danach werden jährlich rund 880 Millionen Euro veranschlagt. Entscheidend für die praktische Wirkung wird sein, ob Hersteller die Abgabe überwiegend in Preise einrechnen oder den Zuckergehalt ihrer Produkte senken.

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