Zuckersteuer, Bundeskabinett

Zuckersteuer: Kabinett beschließt Abgabe ab Juli 2027

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:20 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesregierung will gezuckerte Getränke ab Juli 2027 zusätzlich besteuern. Die Einnahmen sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Nach längerem Verhandeln war die Zuckersteuer nun im Kabinett. - Bild: Michael Kappeler/dpa
Nach längerem Verhandeln war die Zuckersteuer nun im Kabinett. - Bild: Michael Kappeler/dpa

Steuerstart im Juli 2027

  • Der Steuervorschlag gilt für Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter.
  • Ausgenommen sind unter anderem Alkohol, alkoholfreie Biere und Weine, reine Säfte sowie Zero-Getränke.
  • Für 2027 rechnet der Bund mit 690 Millionen Euro Einnahmen, für 2028 mit 925 Millionen Euro.

Das Bundeskabinett hat in Berlin einen Vorschlag für eine zusätzliche Steuer auf zuckerhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Softdrinks im Mittelpunkt

Betroffen wären vor allem Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Maßgeblich ist ein Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter.

Getränke mit Süßungsmitteln, sogenannte Zero-Getränke, sollen ebenso steuerfrei bleiben wie reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen. Alkoholische Getränke und alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails fallen ebenfalls nicht unter die geplante Abgabe.

Zwei Stufen nach Zuckergehalt

Die Steuer soll in zwei Stufen nach dem Zuckergehalt berechnet werden. Für kleine Hersteller sind Ausnahmen vorgesehen; als mögliche Grenze nennt die Bundesregierung eine Jahresproduktion von höchstens einer Million Litern.

Diese Befreiung muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Die genaue Ausgestaltung der Ausnahme steht daher noch aus.

Bundestag entscheidet über Gesetz

In Kraft treten soll die Steuer am 1. Juli 2027. Der Bundestag muss den Vorschlag der Koalitionsfraktionen noch beraten und beschließen.

Die erwarteten Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Zugleich soll der finanzielle Anreiz die Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken.

Steuer zwischen Lenkung und Finanzierung

Die geplante Abgabe verfolgt zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung erschließen und Getränkehersteller zu Rezeptänderungen bewegen. Der Ansatz setzt damit nicht allein am Konsum, sondern auch am Produktangebot an. Je stärker der Zuckergehalt berücksichtigt wird, desto größer ist der Anreiz, Getränke neu zu formulieren.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte die konkrete Belastung davon abhängen, ob Hersteller die Steuer vollständig weitergeben, ihre Produkte anpassen oder Preissteigerungen vermeiden. Betroffen wären vor allem klassische Softdrinks, Eistees, Energydrinks und gesüßte Fruchtsaftgetränke. Zero-Getränke sowie reine Säfte und ungesüßte Schorlen blieben nach dem Kabinettsvorschlag außen vor.

Parlament und EU müssen noch entscheiden

Politisch ist der Kabinettsbeschluss noch nicht das Ende des Verfahrens. Der Bundestag muss die Regelung beraten und beschließen. Zusätzlich hängt die geplante Ausnahme für kleinere Hersteller von einer Genehmigung der EU-Kommission ab. Damit bleiben zentrale Fragen zur Reichweite der Entlastung offen.

Die erwarteten Einnahmen geben der Debatte eine finanzpolitische Dimension: Für 2027 kalkuliert der Bund mit 690 Millionen Euro, für 2028 mit 925 Millionen Euro. Zugleich soll die Abgabe gesundheitspolitisch wirken. Ob sie den Zuckerkonsum tatsächlich senkt, wird davon abhängen, wie stark Hersteller ihre Rezepturen verändern und wie die Preise im Handel reagieren.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Bundesregierung einigt sich bei Zuckersteuer offenbar auf Zwei-Stufen-Modell“ (14.10.2026)

Der Bericht bestätige die Einigung der schwarz-roten Koalition und hebe die geplanten Steuersätze von 26 beziehungsweise 32 Cent je Liter hervor. Er setze einen stärkeren Schwerpunkt auf den politischen Widerstand, unter anderem aus den unionsgeführten Ländern, und betone, dass die Steuer neben Einnahmen auch eine Reformulierung der Getränke fördern solle.

Deutschlandfunk: „Regierung Zuckersteuer im Bundeskabinett“ (14.10.2026)

Der Beitrag bestätige den Kompromiss, die zweistufige Ausgestaltung und die geplanten Ausnahmen für kleinere Hersteller. Anders als der ausführlichere Bericht richte er den Schwerpunkt auf den Kabinettsbeschluss und die politischen Ziele der Abgabe; offen bleibe weiterhin die parlamentarische Umsetzung.

Medienübergreifend bestehe Einigkeit über den Kompromiss und den geplanten Start im Juli 2027. Unterschiede lägen vor allem bei der Gewichtung von Einnahmeziel, Gesundheitswirkung und innerkoalitionärem Widerstand.

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