Vergesellschaftungen: Frei erwartet Einigung von Dobrindt und Hubig
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 16:02 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesgesetz soll Vergesellschaftungen begrenzen
- Thorsten Frei verweist auf den Koalitionsausschuss vom 1. Juli.
- Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig stimmen sich als federführende Minister ab.
- Frei nennt eine Entschädigung zum Verkehrswert als entscheidende Vorgabe.
Frei erwartet Einigung bei Vergesellschaftungsgesetz
Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Koalitionsstreit über die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplanten hohen Hürden für Vergesellschaftungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig seien „eher formaler Natur“ und lösbar, sagte Frei dem Fernsehsender „Welt“.
Koalitionsauftrag soll umgesetzt werden
„Dieses Gesetz wird kommen, weil das haben wir im Koalitionsausschuss schon im Sommer beschlossen. Deswegen muss es jetzt sozusagen nur umgesetzt werden“, sagte Frei. Der CDU-Politiker verwies auf die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes.
Vergesellschaftungen dürften nach diesen Regelungen nur möglich sein, wenn eine Entschädigung gezahlt werde. Diese müsse dem Verkehrswert entsprechen, sagte der Vorsitzende der Unionsfraktion.
Innen- und Justizministerium beraten
Frei zeigte sich zuversichtlich, dass Dobrindt und Hubig im Gesetzgebungsverfahren eine gemeinsame Lösung finden. Die Gespräche zwischen den Ministerien liefen bereits.
Die Bedenken Hubigs bezögen sich auf den von ihm angesprochenen Punkt nicht, sondern seien „eher formaler Natur“, sagte Frei. Daran arbeiteten Innen- und Justizministerium gemeinsam.
Beschluss vom 1. Juli im Mittelpunkt
Beide Ministerien seien bei der Frage federführend, die technische Federführung liege beim Bundesinnenminister. Dobrindt und Hubig müssten daher den Auftrag des Koalitionsausschusses vom 1. Juli abarbeiten.
Dieser Auftrag sei von niemandem, auch nicht von Hubig, infrage gestellt worden, sagte Frei dem Fernsehsender „Welt“.
Der Streit dreht sich um die rechtliche Ausgestaltung eines Bundesgesetzes, das Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände erschweren soll. Der Koalitionsausschuss hatte den entsprechenden Auftrag am 1. Juli beschlossen; die Bundesregierung will damit insbesondere verhindern, dass Länder Vergesellschaftungen auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes umsetzen.
Verfassungsrechtlicher Kern
Artikel 14 regelt das Eigentum und seine mögliche Enteignung, Artikel 15 eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, Grund und Boden sowie Produktionsmittel zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Beide Regelungen sehen eine Entschädigung vor. Im Mittelpunkt steht deshalb, wie ein Bundesgesetz die Voraussetzungen und die Entschädigung rechtssicher bestimmen kann.
Die Debatte hat besondere Bedeutung für die Berliner Wohnungspolitik. Dort war nach dem Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände eine Expertenkommission eingesetzt worden; ein Bundesgesetz könnte den Spielraum für ein entsprechendes Landesgesetz deutlich begrenzen. Für Mieter, Eigentümer und Länder entscheidet sich damit zugleich, wie weit der Bund in die Ausgestaltung eines ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehenen Instruments eingreifen darf.
Gesetzgebung als nächster Schritt
Die technische Federführung liegt beim Innenministerium, während das Justizministerium die verfassungsrechtliche Absicherung prüft. Ein gemeinsamer Entwurf müsste daher politische Vorgabe und juristische Anforderungen verbinden. Die Aussage Freis signalisiert, dass die Koalitionsmehrheit am Vorhaben festhalten will; offen bleibt, in welcher konkreten Form die hohen Hürden und die Entschädigungsregeln im Gesetz stehen werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR: „Koalition diskutiert Pläne für Investitionsschutzgesetz“ (27.10.2026)
Der Bericht bestätigt die laufende Abstimmung zwischen SPD und Union über ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen. Anders als Frei hebt er die zurückhaltende Haltung Hubigs und die weiterhin offenen rechtlichen Fragen hervor.
BR: „Hubig äußert Zweifel an Dobrindts Plänen zu Vergesellschaftungen“ (27.10.2026)
Der Beitrag beschreibt Hubigs Vorbehalte gegenüber den Plänen, Vergesellschaftungen von Wohnungen zu erschweren. Damit setzt er einen anderen Akzent als Frei, der die Differenzen als formale und lösbare Fragen einordnet.
Übereinstimmung besteht über den politischen Auftrag, ein Bundesgesetz vorzulegen. Unterschiedlich bewertet werden vor allem die Tragweite der verfassungsrechtlichen Bedenken und der verbleibende Abstimmungsbedarf zwischen Innen- und Justizministerium.
