Vergesellschaftung: Dobrindt plant hohe Hürden für Berlin
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 14:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerlin zielt auf große Wohnungsbestände
- Die geplante Berliner Koalition will private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften.
- Für das Vorhaben sind Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro vorgesehen.
- Der Bund will eine Vergesellschaftung nur bei zwingender Notwendigkeit und gegen eine Entschädigung zum Verkehrswert ermöglichen.
Dobrindt erschwert Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen errichten, wie sie die geplante Berliner Koalition anstrebt. Das Bundesjustizministerium bezeichnete die Vorhaben als verfassungsrechtliches Neuland und verwies auf fehlende Präzedenzfälle.
Berliner Koalition nimmt Konzerne ins Visier
Linke, Grüne und SPD wollen laut ihrem Sondierungspapier gegen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Für die Vergesellschaftung rechnen sie mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, die unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürften.
Bund plant Nachweis der Notwendigkeit
Nach den Eckpunkten der Bundesregierung soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste darlegen, dass sie Investitionen, Wohnungsbau und Fördermaßnahmen vollständig ausgeschöpft hat.
Im Fall einer Enteignung soll die Entschädigung unmittelbar in Geld und vor allem zum Verkehrswert erfolgen. Dieser soll durch ein Gutachten ermittelt werden.
Kein pauschales Verbot vorgesehen
Das Bundesjustizministerium betonte, der Bund könne Vergesellschaftungen nicht pauschal verbieten. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen von Wohnraum generell untersage, wäre nach Einschätzung des Ministeriumssprechers mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die beteiligten Ressorts aus Justiz, Bau und Innerem sollen nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. Wann dieser im Bundeskabinett beraten werden soll, ist offen; einen Zeitplan nannte das Innenministerium nicht.
Kritik aus SPD und Linken
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir äußerte rechtliche Zweifel an dem Vorhaben. Wenn Vergesellschaftungen verfassungskonform verhindert werden sollten, müsse der reguläre Weg über eine Änderung des Grundgesetzes gewählt werden; dafür fehle die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der Bundesregierung vor, die Interessen großer Immobilienkonzerne über die der Mieterinnen und Mieter zu stellen. Er erklärte, ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Investor warnt vor Folgen für Kapital
Christian Fladeland, Co-Vorstandschef des schwedischen Immobilieninvestors Heimstaden Bostad, warnte vor den Auswirkungen der Unsicherheit auf Investitionen in Berlin. Sein Unternehmen besitzt dort rund 20.000 Wohnungen.
Fladeland bezeichnete die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung der Berliner Pläne als sehr gering, erklärte aber, die Unsicherheit beeinflusse bereits die Investitionsentscheidungen. Heimstaden Bostad war in der Vergangenheit wegen des Umgangs mit der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in die Kritik geraten.
Der Streit berührt zwei unterschiedliche Ebenen des deutschen Verfassungs- und Wohnungsrechts. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden sowie bestimmte Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Für Wohnungsbestände gibt es dafür bislang keinen höchstrichterlich geklärten Präzedenzfall.
Berlin hatte nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2021 eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände prüfen lassen. Die nun geplante Koalition aus Linken, Grünen und SPD knüpft daran an und nennt Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen als Zielgruppe. Die im Sondierungspapier genannten 16 Milliarden Euro Entschädigung würden den finanziellen Umfang eines solchen Projekts bestimmen, zugleich aber einen weiteren Verfassungskonflikt über die angemessene Entschädigung auslösen.
Bundesgesetz als neue Konfliktlinie
Der Bund versucht nach den vorliegenden Eckpunkten nicht, Vergesellschaftungen ausdrücklich zu verbieten, sondern ihre Voraussetzungen zu verschärfen. Dazu gehören der Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit, die Ausschöpfung anderer wohnungspolitischer Mittel und eine Entschädigung zum gutachterlich bestimmten Verkehrswert.
Für Mieterinnen und Mieter in Berlin geht es damit zunächst um die Frage, ob das Landesvorhaben praktisch umgesetzt werden kann. Für private Vermieter und Investoren steht dagegen die rechtliche und wirtschaftliche Planbarkeit großer Wohnungsbestände im Mittelpunkt. Weil ein Zeitplan für den Gesetzentwurf fehlt, dürfte der Konflikt zunächst politisch und verfassungsrechtlich weiter ausgetragen werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen“ (25.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die geplanten hohen Hürden für Vergesellschaftungen und ordnet sie in Dobrindts Vorhaben ein. Der Schwerpunkt liegt auf den politischen und rechtlichen Konsequenzen des geplanten Bundesgesetzes.
Deutschlandfunk: „Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen“ (26.10.2026)
Der Deutschlandfunk stellt ebenfalls die Eckpunkte des Investitionsschutzgesetzes heraus. Anders als der tagesschau-Beitrag betont die Darstellung stärker die geplante Erhöhung der rechtlichen Anforderungen bei großen Wohnungsbeständen.
Einigkeit besteht über die geplanten Nachweispflichten und die zentrale Bedeutung des Investitionsschutzgesetzes. Offen bleibt vor allem, wie die konkrete Regelung verfassungsrechtlich ausgestaltet wird und wann ein Gesetzentwurf das Bundeskabinett erreicht.
