Tabaksteuer, Bundestag

Tabaksteuer: Bundestag beschließt Anhebung bis 2030

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 23:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Union und SPD haben im Bundestag eine über vier Jahre gestaffelte Anhebung der Tabaksteuer beschlossen. Der Gesetzentwurf erfasst auch weitere Tabakprodukte und Substitute; der Bundesrat hat keine Einwände erhoben.

Preisstaffel und Abstimmungsverhalten

  • Union und SPD stimmten am späten Donnerstagabend fast geschlossen für die Gesetzesänderung.
  • Alle anderen Fraktionen sowie zwei Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion votierten dagegen.
  • Für 20 Zigaretten nennt der Gesetzentwurf 2028 einen durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von 9,56 Euro.
Bundestagssitzung am 15.10.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundestag beschließt gestaffelte Tabaksteuer

Der Bundestag hat für eine Erhöhung der Tabaksteuer gestimmt. Union und SPD votierten am späten Donnerstagabend fast geschlossen für das Vorhaben, während alle anderen Fraktionen sowie zwei Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion dagegenstimmten.

Vier Jahre steigende Abgaben

Geplant ist eine regelmäßige Erhöhung der Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren. Für eine Kleinverkaufspackung mit 20 Zigaretten nennt der Gesetzentwurf ab 2027 einen durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro.

Für 2028 werden 9,56 Euro, für 2029 10,42 Euro und für 2030 11,36 Euro genannt. Die Steuer steigt außerdem für Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.

Gesundheitsschutz als Begründung

Zur Begründung verweist der Gesetzgeber auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Nachhaltigkeitsziele. Die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen soll gesenkt werden.

Bundesrat erhebt keine Einwände

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Die beschlossene Anhebung folgt einem doppelten Ansatz: Tabak soll über den Preis weniger attraktiv werden, zugleich steigen die Einnahmen aus dem Verkauf. Der Gesetzentwurf verteilt die Erhöhungen auf vier Jahre und erfasst neben Zigaretten auch Feinschnitt, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, erhitzte Tabakprodukte sowie Substitute.

Für Verbraucher zählt vor allem die Entwicklung des Packungspreises. Nach den im Gesetzentwurf genannten Durchschnittswerten steigt der Preis für 20 Zigaretten von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030. Die tatsächliche Belastung kann je nach Marke, Produkt und Preisgestaltung der Anbieter abweichen.

Steuerpolitik zwischen Gesundheit und Einnahmen

Höhere Tabakpreise gelten als ein Instrument der Prävention, weil sie den Einstieg erschweren und den Konsum insbesondere bei jungen Menschen begrenzen sollen. Zugleich kann ein stärkeres Preisgefälle zu Nachbarländern den Anreiz für Ausweichkäufe und illegalen Handel erhöhen. Für den Gesetzgeber bleibt daher entscheidend, ob die Steueranhebung tatsächlich zu weniger Konsum führt, ohne den legalen Markt übermäßig zu belasten.

Was nun folgt

Nach dem Votum des Bundestages liegt der weitere Schwerpunkt auf dem formalen Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung der gestaffelten Sätze. Da der Bundesrat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben hat, steht einer schrittweisen Anwendung ab 2027 grundsätzlich nichts aus diesem Verfahren entgegen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Bundestag soll höhere Tabaksteuer absegnen - Packung soll bald 12 Euro kosten“ (15.10.2026)

Der Beitrag ordnet die geplante Steueranhebung über den Preis einer Zigarettenpackung ein und nennt für 2030 rund zwölf Euro. Damit bestätigt er die politische Stoßrichtung und die Größenordnung, setzt den Schwerpunkt aber stärker auf die finanzielle Belastung der Verbraucher.

ZDFheute: „Tabaksteuer: So teuer werden Zigaretten, Tabak und Vapes“ (15.10.2026)

Der Artikel berichtet über die Zustimmung von CDU, CSU und SPD und betrachtet neben klassischen Tabakprodukten auch Vapes. Er bestätigt damit die parlamentarische Mehrheit, erweitert den Blick jedoch auf unterschiedliche Produktgruppen.

Beide Beiträge verbinden die Steuerentscheidung mit höheren Preisen. Unterschiede liegen vor allem bei der Darstellung der Preisentwicklung und beim Schwerpunkt auf gesundheitspolitischen oder finanziellen Folgen.

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