Union reagiert auf CSD-Anschlag und will Regelausweisung ausweiten
Veröffentlicht am: 05.09.2026 um 07:18 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin fordert die Unionsfraktion im Bundestag eine Verschärfung der Regeln für die Ausweisung ausländischer Straftäter. Ausländer, die queer-, frauen- oder christenfeindliche Straftaten begehen, sollen nach dem Willen der Union ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Throm sieht fundamentale Werte angegriffen
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), begründet die Forderung mit einer grundlegenden Ablehnung freiheitlicher Werte durch islamistische Extremisten. Der Anschlag auf den Berliner CSD zeige aus seiner Sicht, dass fanatische Islamisten die Lebensweise in Deutschland nicht nur zurückweisen, sondern mit Hass und Gewalt bekämpfen.
Throm betont, der aktuelle Angriff habe sich gezielt gegen die queere Gemeinschaft gerichtet. Bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe er ein Konzept für eine sogenannte Regelausweisung ausländischer Straftäter mit antisemitischem Tatmotiv entwickelt, das in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen worden sei. Eine konkrete Gesetzesänderung liegt jedoch bislang nicht vor.
Ausweitung auf weitere Hassdelikte gefordert
Nun fordert Throm, dieses Konzept nicht nur auf antisemitische Straftaten zu begrenzen. Was für Taten mit antisemitischem Motiv gelten solle, müsse nach seiner Vorstellung auch für Straftaten gelten, die aus frauen-, queer- oder christenfeindlichen Motiven begangen werden. Er verweist dabei auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Akzeptanz queeren Lebens, die Ablehnung von Antisemitismus sowie die Religionsfreiheit und die christliche Kultur als fundamentale Werte des Landes.
Wer diese Werte nicht nur ablehne, sondern aktiv bekämpfe, habe nach Throms Auffassung keinen Platz in Deutschland. Die Regelausweisung sieht vor, dass eine Ausweisung bei entsprechenden Tatmotiven zur Regel werden soll und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen unterbleibt.
SPD setzt auf Prävention und Strafverfolgung
Die SPD-Fraktion im Bundestag betont in ihrer Reaktion, dass sie ebenfalls mehr dafür tun will, um queeres Leben vor Gewalt und Ausgrenzung zu schützen. Konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Ausweisungsregeln kommentierte die Fraktion jedoch nicht.
Fraktionsvize Sonja Eichwede hob stattdessen die Bedeutung eines präventiven Vorgehens hervor, damit Straftaten gar nicht erst geschehen. Ebenso wichtig seien aus ihrer Sicht eine konsequente Strafverfolgung und ein Strafvollzug, der für alle Täter unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen gilt. Nur so könne ein umfassender Schutz vor Gewalt und Diskriminierung gewährleistet werden.
Die Forderung der Unionsfraktion knüpft an eine seit Jahren geführte Debatte über den Umgang mit politisch oder religiös motivierter Gewalt und deren Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht von Ausländern an. Ausgangspunkt ist der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin, der sich gezielt gegen die queere Gemeinschaft richtete und Fragen nach dem Schutz von Minderheiten und nach der Abwehr extremistischer Ideologien neu aufgeworfen hat.
Hintergrund der Regelausweisung
Alexander Throm verweist auf ein bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erarbeitetes Konzept zur sogenannten Regelausweisung. Gemeint ist eine gesetzliche Regel, nach der ausländische Straftäter mit antisemitischem Tatmotiv grundsätzlich ausgewiesen werden sollen, sofern keine zwingenden individuellen Schutzgründe entgegenstehen. Dieses Konzept fand nach seinen Angaben Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, wurde bisher jedoch nicht in ein konkretes Gesetz überführt.
Die nun geforderte Ausweitung auf frauen-, queer- und christenfeindliche Straftaten würde den Katalog solcher Regelausweisungsgründe deutlich verbreitern. Dahinter steht der politische Ansatz, den Schutz zentraler verfassungsrechtlicher Werte – Gleichberechtigung, sexuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit und den Schutz vor Antisemitismus – stärker über das Aufenthaltsrecht durchzusetzen.
Konsequenzen und Konfliktlinien
Juristisch würde eine Ausweitung der Regelausweisung bedeuten, dass Gerichte und Behörden bei bestimmten Hassdelikten gegen klar definierte Gruppen künftig mit einem engen Ermessensspielraum über den Verbleib eines ausländischen Täters in Deutschland entscheiden müssten. Bürgerrechtler und Migrationsfachleute hatten in früheren Debatten über verschärfte Ausweisungsregeln wiederholt darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen in ein Spannungsfeld mit dem individuellen Schutz durch Asyl- und Menschenrechtsnormen geraten können.
Die SPD macht in ihrer Reaktion deutlich, dass sie den Schutz queeren Lebens und den Kampf gegen Hasskriminalität zwar verstärken will, aber den Schwerpunkt auf Prävention, konsequente Strafverfolgung und einen gleichbehandelnden Strafvollzug legt. Damit zeichnet sich eine politische Auseinandersetzung darüber ab, ob der Schutz vor queer-, frauen- oder christenfeindlichen Straftaten primär über schärfere Aufenthaltsregeln oder über breiter angelegte gesellschaftliche und strafrechtliche Maßnahmen erreicht werden soll.
