Deutschland, Gesundheit

Reicht das Sparpaket gegen höhere Kassenbeiträge?

06.11.2025 - 15:19:59 | dpa.de

Die Krankenversicherungsbeiträge sollen zum 1. Januar nicht schon wieder hochgehen. So will es die schwarz-rote Koalition und besiegelt dafür jetzt ein Spargesetz. Doch wie sicher ist das?

Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen bei den Krankenkassenbeiträgen gegeben. (Archivbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen bei den Krankenkassenbeiträgen gegeben. (Archivbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Bundestag hat ein Sparpaket beschlossen, das Millionen Versicherte vor breiten Anhebungen der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr bewahren soll. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht Ausgabenbremsen von zwei Milliarden Euro vor allem bei den Kliniken vor, was den Druck für erneute Erhöhungen auflösen soll. Die Opposition und die gesetzlichen Krankenversicherungen kritisierten die Maßnahmen aber als unzureichend und warnten vor schon jetzt absehbaren Verteuerungen 2026.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), sagte in der Debatte, die Koalition stabilisiere nun die Beitragssätze und halte ihr politisches Versprechen. «Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss.» Warken hatte in Aussicht gestellt, diese Orientierungsmarke für die tatsächlichen Beiträge der jeweiligen Kassen auf dem aktuellen Niveau von 2,9 Prozent zu stabilisieren.

Großteil der Einsparungen bei Krankenhäusern

Konkret sollen bei den Kliniken bis zu 1,8 Milliarden Euro gespart werden. Dafür soll der Anstieg ihrer Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Eine Klausel, die zu höheren Zahlungen führen würde, wird für 2026 ausgesetzt. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sprach von nötigen kurzfristigen Maßnahmen. Er hätte sich aber eine gleichmäßigere Verteilung auf mehrere Schultern gewünscht, sagte er mit Blick auf Fachärzte und Pharmahersteller. Je 100 Millionen Euro gespart werden sollen zudem bei Verwaltungskosten der Kassen und einem Fonds zur Versorgungsforschung.

Die Opposition warnte vor dennoch steigenden Beiträgen 2026. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von Etikettenschwindel und warf der Koalition vor, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Der Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar kritisierte, das Versprechen sei nichts wert. Der AfD-Gesundheitspolitiker Martin Sichert beklagte fehlende Mittel für Krankenhäuser vor allem auf dem Land, die aber keine Wirtschaftsunternehmen seien.

Anhebungen bei zahlreichen Kassen? 

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erklärte, das Sparpaket sei ein wichtiger und richtiger Schritt, der aber leider nicht ausreiche. «Wenn die Politik in den kommenden Wochen nicht nachlegt, dann sind zahlreiche Kassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel anzuheben, und wir werden im Durchschnitt mehr als drei Prozent haben», sagte Verbandschef Oliver Blatt der Deutschen Presse-Agentur. 

Direkt stabile Beiträge bei jeder einzelnen Kasse festlegen kann die Politik nicht. Sie setzt aber eine Orientierungsmarke fest, was sich nun wie schon im Vorjahr leicht verzögert. Laut Gesetz gibt das Gesundheitsministerium bis 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr bekannt. Dies soll jetzt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Sparpaket kommen. 

Ein Schätzerkreis ermittelte für 2026 einen rechnerischen Wert von 2,9 Prozent - das ist das aktuelle Niveau. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist aber, wenn Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. 

Krankenkassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen 

Über die konkreten Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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