Organspende-Reform: Bundestag ringt um Widerspruchsregelung und neues Aufklärungsmodell
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 16:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Bundestag prallen neue Vorstellungen zur Reform der Organspende in Deutschland aufeinander: Eine Abgeordnetengruppe fordert deutlich mehr Aufklärung und einfache Registrierungsmöglichkeiten und stellt sich damit klar gegen eine grundlegende Umstellung hin zur Widerspruchsregelung.
Gegenentwurf zur Widerspruchsregelung
Der eingebrachte Antrag wird von 58 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken getragen und richtet sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung. Diese würde vorsehen, dass Erwachsene grundsätzlich als Organspender gelten, solange sie nicht zuvor aktiv widersprochen haben. Bislang sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Über den Antrag der kleineren Abgeordnetengruppe sowie über einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten für die Widerspruchsregelung soll der Bundestag in der kommenden Woche erstmals beraten. Damit stehen sich zwei gegensätzliche Konzepte gegenüber.
Selbstbestimmung und Schutz vulnerabler Gruppen
Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, Mitinitiator des Gegenantrags, warnte mit Blick auf die Widerspruchsregelung vor einem schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Schweigen dürfe keine Zustimmung sein, sagte er, und kritisierte, der Staat erkläre sonst auch vulnerable Menschen zu Organspendern, die sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen könnten.
In dem Antrag wird betont, das Recht auf Selbstbestimmung umfasse ausdrücklich auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Eine Organentnahme ohne explizite Zustimmung berge aus Sicht der Unterzeichner zudem Risiken für das Vertrauen in das Gesundheitssystem.
Forderung nach breiterer Ansprache und vereinfachter Dokumentation
Die Gruppe der Abgeordneten führt die niedrige Zahl der Organspenden unter anderem auf ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung von Maßnahmen zurück, mit denen potenzielle Spender erreicht und ihr Wille dokumentiert werden soll. Pilsinger nannte massive Aufklärung, niedrigschwellige Registrierungsmöglichkeiten und strukturelle Vereinfachungen im klinischen Bereich als zentrale Hebel.
Der Antrag sieht vor, die Bundesregierung zu beauftragen, eine Regelung zu erarbeiten, nach der alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten. Neben Zustimmung oder Ablehnung soll ausdrücklich auch eine Unentschiedenheit dokumentiert werden können.
Organregister und analoge Eintragungsmöglichkeiten
Gemeinsam mit den Ländern soll nach dem Willen der Antragsteller ein Konzept entwickelt werden, wie in Ausweisstellen analoge Eintragungsmöglichkeiten in ein bereits bestehendes Online-Register zur Spendebereitschaft geschaffen werden können. Ziel ist es, den Zugang zur Entscheidung über Organspende im Alltag zu erleichtern.
Der Bundestag hatte bereits Ende Juni in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege zu mehr Organspenden debattiert. Im Anschluss daran war das Thema erneut auf die Tagesordnung gerückt, nun verbunden mit konkreten Vorstößen für eine Systemumstellung und einen ausgebauten Informations- und Registrierungsansatz.
Hoher Bedarf und lange Wartelisten
Der Bedarf an Spenderorganen bleibt hoch. Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen werden seit langem dringend benötigt, um schwer kranke Patienten zu versorgen. Im vergangenen Jahr stellten 985 Verstorbene ein oder mehrere Organe zur Verfügung, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012.
Gleichzeitig warteten Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten auf ein Spenderorgan. Als weiteres Problem gilt, dass viele Menschen zwar grundsätzlich positiv zur Organspende eingestellt sind, ihren Willen jedoch nicht schriftlich festhalten. Genau hier setzt der neue Antrag an, indem er eine strukturierte Aufforderung zur Entscheidung und leichter zugängliche Dokumentationswege vorsieht.
Politische Linien im Streit um die Organspende
Die aktuelle Kontroverse im Bundestag knüpft an eine seit Jahren geführte Debatte um die richtige Balance zwischen individueller Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Verantwortung an. Während eine große fraktionsübergreifende Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten die Widerspruchsregelung einführen will, setzt die nun eingebrachte Gegeninitiative auf eine Stärkung des bisherigen Zustimmungsprinzips. Damit stehen zwei Modelle gegenüber, die beide das Ziel haben, mehr verfügbare Organe zu gewinnen, aber unterschiedliche ethische Schwerpunkte setzen.
Hintergrund: Gescheiterter Anlauf und strukturelle Probleme
Bereits 2020 war ein erster Versuch für eine Widerspruchsregelung im Bundestag gescheitert, woraufhin das Zustimmungsprinzip gesetzlich bestätigt und mit mehr Information und Dokumentationsmöglichkeiten verknüpft wurde. Ein zentrales Online-Register zur Erfassung des Spendewillens gehört zu diesem Ansatz, wurde aber erst 2024 verspätet gestartet. Der Antrag der Abgeordnetengruppe um Stephan Pilsinger greift diese Erfahrung auf und diagnostiziert als zentrale Ursache für die niedrige Zahl an Spenden ein erhebliches Umsetzungsdefizit, insbesondere bei der Ansprache potenzieller Spender und der erleichterten Dokumentation.
Konsequenzen für junge Menschen und das Gesundheitssystem
Neu ist die Idee, alle Bürgerinnen und Bürger kurz nach ihrem 18. Geburtstag gezielt zur Entscheidung über ihre Organspendebereitschaft aufzufordern und dabei auch eine dokumentierte Unentschiedenheit zu ermöglichen. Sollte dieser Ansatz umgesetzt werden, wäre dies eine deutliche Ausweitung staatlicher Kommunikations- und Dokumentationspflichten, ohne das Selbstbestimmungsrecht anzutasten. Zugleich würde eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung nach Vorstellung der Gegeninitiative das Vertrauen in das Gesundheitssystem gefährden. Vor dem Hintergrund von mehr als 8.000 Menschen auf Wartelisten bleibt die Frage, ob verstärkte Aufklärung und einfachere Dokumentation allein ausreichen oder ob eine grundlegende Systemumstellung politisch durchgesetzt wird.
