Notfallversorgung: Bundestag beschließt Reform mit INZ
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 10:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSVersorgungsebenen werden neu verknüpft
- Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalition und der Grünen.
- Die Linke und die AfD enthielten sich bei der Abstimmung am Donnerstag.
- Integrierte Notfallzentren sollen Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und Ersteinschätzung verbinden.
Bundestag ordnet Notfallversorgung neu
Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen, während sich Linke und AfD enthielten.
Drei Bereiche sollen zusammenarbeiten
Das Gesetz zielt darauf, den vertragsärztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen Patienten in Akut- und Notfällen schneller die passende Behandlung erhalten.
Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden. Sie soll künftig stärker zur Steuerung von Patienten beitragen und die ambulante Versorgung bei dringenden Beschwerden unterstützen.
Integrierte Zentren als zentrale Anlaufstelle
Ein Kern des Gesetzes sind digital vernetzte Integrierte Notfallzentren. Sie sollen flächendeckend eine ambulante Erstversorgung gewährleisten und die verschiedenen Angebote an einem Standort zusammenführen.
Die Zentren bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Diese Stelle soll den Behandlungsbedarf bewerten und Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene leiten.
Die Reform reagiert auf eine seit Jahren zunehmende Belastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Damit versorgten die Notaufnahmen durchschnittlich etwa 35.600 Menschen pro Tag.
Der zentrale Ansatz des beschlossenen Gesetzes ist eine verbindlichere Steuerung: Patienten sollen abhängig von der Dringlichkeit in eine Notaufnahme, eine ambulante Notdienstpraxis, eine Videosprechstunde oder eine andere geeignete Versorgung geleitet werden. Die engere Verbindung von 112 und 116117 soll Doppelstrukturen verringern und die Zuständigkeiten bei akuten Beschwerden klarer machen.
Umsetzung entscheidet über Entlastung
Für Patienten dürfte die Reform vor allem dann spürbar werden, wenn die Ersteinschätzung tatsächlich rund um die Uhr funktioniert und die vorgesehenen Anlaufstellen ausreichend besetzt sind. Die geplanten Integrierten Notfallzentren benötigen dafür Räume, digitale Systeme und zusätzliches medizinisches Personal.
Offen bleibt damit, wie schnell die Länder die Standorte planen und wie die laufenden Kosten verteilt werden. Die Reform kann die Versorgung besser verzahnen, ersetzt aber weder fehlende Fachkräfte noch freie Krankenhauskapazitäten. Für lebensbedrohliche Notfälle bleibt die 112 der direkte Weg zum Rettungsdienst; bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden soll die 116117 stärker zur ersten Anlaufstelle werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: „Reform der Notfallversorgung: Was sich ändern soll“ (15.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die geplante Neuordnung und stellt die digitale Ersteinschätzung sowie die Vernetzung von 112 und 116117 heraus. Einen Schwerpunkt legt er auf die Belastung der Notaufnahmen und auf offene Fragen bei Personal und Finanzierung.
FOCUS online: „Notfallreform sieht „Fast-Lane“ vor: Wer vorher anruft, kommt schneller dran“ (14.10.2026)
Der Artikel beschreibt die geplante Akutleitstelle und die Integrierten Notfallzentren aus Patientensicht. Anders als der ZDF-Beitrag betont er zusätzlich mögliche Folgen für Rettungseinsätze, Kosten und die Finanzierung der neuen Strukturen.
Beide Beiträge sehen die bessere Patientensteuerung als Kern der Reform. Unterschiede bestehen vor allem bei der Gewichtung praktischer Folgen; als offene Punkte bleiben die personelle Ausstattung, die Finanzierung und die konkrete Umsetzung in den Ländern.
