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Nebentätigkeiten: Bundesregierung prüft Regeln für 52 Ex-Militärs

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 13:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will prüfen, wie Nebentätigkeiten von Soldaten und Beamten nach dem Ausscheiden kontrolliert werden. Anlass ist eine Anfrage zu früheren Generälen und Admirälen sowie der Fall des früheren BND-Präsidenten August Hanning.

Regeln für frühere Militärs

  • Seit 2021 meldeten 52 frühere Generäle und Admiräle teils geplante Anschlusstätigkeiten an.
  • Das Verteidigungsministerium hält die tatsächliche Aufnahme solcher Jobs bislang nicht nach.
  • Die Bundesregierung will die Nebentätigkeitsregeln während und nach der Dienstzeit überprüfen.
Bundeswehr-Soldat (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundesregierung prüft Regeln für Ex-Generäle

Die Bundesregierung will die Regeln für Nebentätigkeiten von Soldaten und Beamten während der Dienstzeit und nach dem Ausscheiden überprüfen. Anlass ist die fehlende Übersicht des Verteidigungsministeriums über tatsächlich aufgenommene Beraterjobs und andere Tätigkeiten früherer Topmilitärs.

52 frühere Generäle und Admiräle erfasst

Nach Angaben des Innenressorts haben seit 2021 insgesamt 52 frühere Generäle und Admiräle, die aufgrund ihrer Position Zugang zu geheimen Informationen hatten, teils beabsichtigte Anschlusstätigkeiten angemeldet. Eine Meldung über die tatsächliche Aufnahme dieser Jobs ist demnach nicht vorgesehen; sie werde deshalb „nicht nachgehalten“.

Anfrage nach Fall Hanning

Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer hatte gefragt, wie die Bundesregierung verhindern will, dass frühere Topbeamte und Offiziere nach ihrem Ausscheiden sensible Informationen weitergeben. Hintergrund ist der Fall des früheren BND-Präsidenten August Hanning, der wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft sitzt.

Hannings Anwalt bestreitet die Vorwürfe. Das Innenministerium verwies auf die nachwirkende Verschwiegenheitspflicht von Beamten und Soldaten.

Schäfer sieht Lücke bei der Kontrolle

Schäfer kritisierte die Antwort als nachlässig. „Auch nach dem Fall Hanning scheint es die Bundesregierung nicht zu interessieren, wie frühere Generäle Geld verdienen“, sagte der Abgeordnete. Er wolle niemanden unter Generalverdacht stellen, sehe aber offensichtlich „eine Lücke im Vollzug“.

Mit der angekündigten Überprüfung sollen die Vorgaben für Nebentätigkeiten während der Dienstzeit und nach dem Ausscheiden auf den Prüfstand kommen. Offen ist, ob daraus neue Meldepflichten oder zusätzliche Kontrollmechanismen folgen.

Die angekündigte Prüfung zielt auf eine Schnittstelle zwischen staatlicher Sicherheitsvorsorge, beruflicher Freiheit und nachwirkenden Pflichten ehemaliger Amtsträger. Für Soldaten und Beamte endet die Pflicht zur Geheimhaltung nicht automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Dienst. Zugleich unterscheiden sich eine angemeldete geplante Tätigkeit und deren tatsächliche Aufnahme: Wenn der Beginn eines Jobs nicht gemeldet werden muss, fehlt der Verwaltung eine verlässliche Grundlage für eine laufende Kontrolle.

Die Zahl von 52 früheren Generälen und Admirälen seit 2021 zeigt, dass es sich nicht um einzelne Ausnahmefälle handelt. Aus der Meldung ergibt sich jedoch nicht, dass diese Personen Geheimnisse weitergegeben oder gegen Regeln verstoßen haben. Entscheidend ist vielmehr, ob bestehende Vorschriften den Sicherheitsbehörden ausreichende Informationen über Tätigkeiten in sensiblen Bereichen liefern.

Kontrolle nach dem Ausscheiden

Politisch dürfte die Prüfung deshalb mehrere Fragen berühren: Müssen Nebentätigkeiten nach Dienstende vollständig angezeigt werden, wie lange sollen Einschränkungen gelten und welche Stelle kontrolliert die Einhaltung? Besonders relevant sind Beratungsmandate mit ausländischen, sicherheitsnahen oder rüstungsbezogenen Auftraggebern. Strengere Vorgaben müssten zugleich klar, verhältnismäßig und rechtssicher sein.

Für die Öffentlichkeit geht es vor allem um Vertrauen in den Umgang mit Verschlusssachen. Der Fall des früheren BND-Präsidenten August Hanning verleiht der Debatte zusätzliche Aufmerksamkeit, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall. Die angekündigte Überarbeitung kann nun zeigen, ob die Bundesregierung lediglich Meldepflichten präzisiert oder auch eine systematische Nachkontrolle etablieren will.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

WDR Monitor: „Geheimdienst-Pensionäre: Ex-Agenten außer Kontrolle“ (03.11.2026)

Der Beitrag beleuchtet grundsätzlich die Möglichkeit, dass ehemalige Geheimdienstmitarbeiter ihr Wissen im Ruhestand privaten Akteuren oder fremden Mächten anbieten. Damit setzt er einen breiteren Schwerpunkt auf Geheimdienst-Pensionäre, während die dts-Meldung die geplante Überprüfung von Nebentätigkeitsregeln für frühere Generäle und Admiräle behandelt.

n-tv: „Spionageverdacht: Anwalt von früherem BND-Chef Hanning legt Haftbeschwerde ein“ (03.11.2026)

Der Bericht konzentriert sich auf die Haftbeschwerde des Anwalts von August Hanning und damit auf das Strafverfahren. Er liefert den unmittelbaren Verfahrenskontext zum Anlass der parlamentarischen Anfrage, behandelt aber nicht die angekündigte Überarbeitung der Nebentätigkeitsregeln.

Gemeinsam ist beiden Beiträgen der Fokus auf den Umgang mit Wissen ehemaliger Sicherheitsbediensteter. Unterschiede bestehen beim Schwerpunkt: Der WDR beleuchtet strukturelle Risiken, n-tv den konkreten Haftfall; offen bleibt, welche Änderungen die Bundesregierung tatsächlich beschließt.

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