Kabinett, Reform

Nachwuchswissenschaftler sollen besser vor Kurzzeitverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden.

27.03.2024 - 12:21:31

Kabinett: Reform für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht, wie das zuständige Bundesforschungsministerium mitteilte. Es regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, die keine Hochschullehrer sind, an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs.

Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums ist der Anteil an Kurzzeitverträgen in der Wissenschaft immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen und jeder vierte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat demnach sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2022 waren den Angaben zufolge an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227 000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178 000 befristet angestellt.

Die Pläne der Ampel werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern zwar teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas ändert. Bemängelt wird unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulässt, für betroffene Beschäftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.

@ dpa.de