Nachrichtendienste: BND soll Hackergruppen und Lieferketten angreifen dürfen
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Bundesregierung will das Recht der deutschen Nachrichtendienste grundlegend neu ordnen; im Bundestag beginnen nun die Beratungen über die Reform, die den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) betrifft.
Mehr Spielraum für den BND
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, BfV und BND sollten zu „echten Geheimdiensten“ werden. Hintergrund seien die wachsende Bedrohung durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen sowie unterschiedliche Befugnisse im Vergleich zu Nachrichtendiensten verbündeter Staaten.
Auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts machen nach Darstellung der Bundesregierung eine Neuregelung nötig. Dazu gehört unter anderem die Übermittlung von Nachrichtendienst-Daten an andere Behörden.
Cyberangriffe und Sabotage als mögliche Mittel
Der BND könnte künftig unmittelbar auf Bedrohungen reagieren. Vorgesehen wäre etwa, die IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe zu zerstören oder Produktions- und Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.
Für solche Aufgaben bräuchte der Dienst zusätzliche IT-Fachleute und bessere technische Auswertungsmöglichkeiten. Auch die Rekrutierung von Personen für praktische Sabotageeinsätze wird als Möglichkeit genannt. Tötungen sollen weiterhin nicht zum Aufgabenbereich deutscher Nachrichtendienste gehören.
Heimliche Zugänge und verschlüsselte Kommunikation
Das BfV soll unter engen Voraussetzungen Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen. Damit könnte etwa Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung installiert oder Waffen und Sprengstoff könnten unschädlich gemacht werden.
Festnahmen und Vernehmungen blieben dem Verfassungsschutz untersagt. Ausgeweitet werden sollen dagegen die Überwachung verschlüsselter Kommunikation sowie der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenbestände und der biometrische Abgleich von Bildern.
Neue Regeln für Kontrolle und Datenaustausch
Der Unabhängige Kontrollrat soll die Rechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen von BND und BfV vorab und mit Blick auf den Datenschutz überprüfen. Informationen könnten zudem unter bestimmten Voraussetzungen an andere Behörden oder private Stellen weitergegeben werden, etwa zum Schutz wichtiger Anlagen.
Die Opposition bewertet die Pläne unterschiedlich. Die Linksfraktion warnt vor einer faktischen Aufhebung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei. Die AfD befürwortet zusätzliche operative Fähigkeiten des BND, lehnt den Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form aber ab. Die Grünen unterstützen eine Reform, fordern jedoch eine wirksamere Kontrolle und stellen die geplanten Befugnisse des Verfassungsschutzes infrage.
Reaktion auf eine veränderte Sicherheitslage
Die geplante Reform steht im Zusammenhang mit einer Sicherheitslage, in der Staaten und staatlich gesteuerte Gruppen neben klassischen Spionageinstrumenten zunehmend Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation und Einflussoperationen einsetzen. Für Deutschland betrifft das nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Unternehmen, kritische Infrastruktur und Lieferketten.
Der Entwurf zielt deshalb auf einen größeren Handlungsspielraum des BND im Ausland und auf zusätzliche technische Fähigkeiten des Verfassungsschutzes im Inland. Der entscheidende politische Konflikt liegt darin, wie weit Nachrichtendienste zur Abwehr konkreter Gefahren operativ handeln dürfen, ohne Aufgaben der Polizei zu übernehmen. Das Trennungsgebot bleibt dabei der zentrale verfassungsrechtliche Bezugspunkt.
Kontrolle als Schlüssel der Debatte
Die vorgesehenen Befugnisse würden die Bedeutung der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle erhöhen. Vorabprüfungen, Datenschutzaufsicht und klare Voraussetzungen für besonders grundrechtsintensive Maßnahmen sollen verhindern, dass geheime Eingriffe zu einem rechtsfreien Raum führen. Zugleich dürfte die praktische Wirksamkeit der Kontrolle davon abhängen, ob die zuständigen Gremien ausreichend Personal, technische Expertise und Zugang zu relevanten Informationen erhalten.
Für Bürgerinnen und Bürger sind vor allem die geplante Ausweitung der Überwachung verschlüsselter Kommunikation, biometrische Auswertungen und mögliche Datenübermittlungen an andere Behörden bedeutsam. Für Unternehmen steht zusätzlich die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen Informationen zum Schutz kritischer Anlagen weitergegeben werden dürfen. Die Beratungen im Bundestag werden daher nicht nur über neue Fähigkeiten, sondern auch über Befristungen, Schwellenwerte und Rechtsschutz entscheiden.
