Nachrichtendienst-Reform: Koalition betritt rechtliches Neuland
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSGrenzen der Nachrichtendienst-Novelle
- Marc Henrichmann bezeichnet die Reform als rechtliches Neuland.
- Sonja Eichwede verlangt eine tiefgehende Kontrolle der Nachrichtendienste.
- Konstantin von Notz fordert eine grundlegende Überarbeitung des Bundesverfassungsschutzgesetzes.
- Für Anpassungen der BND-Rechtsgrundlage gilt eine Frist bis zum Jahresende.
Koalition rechnet mit verfassungsrechtlichem Neuland
Die große Reform der Nachrichtendienste geht nach Einschätzung von Union und SPD mit rechtlichen Ungewissheiten einher. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), und SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede bezeichneten das Vorhaben als verfassungsrechtliches Neuland.
Neue Befugnisse ohne bisherige Rechtsprechung
Henrichmann sagte der „Rheinischen Post“, für die vorgesehenen erweiterten Befugnisse gebe es bislang keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zugleich verwies der CDU-Innenexperte auf eine verschärfte Bedrohungslage, die eine Anpassung des Nachrichtendienstrechts notwendig mache.
Auch Eichwede betonte, das Gesetzespaket müsse besonders sorgfältig ausgearbeitet werden. Dazu gehöre eine sehr tiefgehende Kontrolle der Nachrichtendienste.
Abgrenzung zwischen Verfassungsschutz und Polizei
Nach den Vorstellungen der SPD-Politikerin soll es auch künftig keine Parallelität zwischen Verfassungsschutz und Polizei geben. Der Verfassungsschutz dürfe nur dann eigenständig eingreifen, wenn eine besonders akute Bedrohung abgewehrt werden müsse und weder die Anreicherung eigener Informationen noch die Einbeziehung der Polizei rechtzeitig möglich sei.
Grüne kritisieren Pläne des Innenministeriums
Der Grünen-Innenpolitiker und stellvertretende PKGr-Vorsitzende Konstantin von Notz hält die scharfe Kritik am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Verfassungsschutz für berechtigt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plane Befugnisse für einen Geheimdienst, der bereits im Vorfeld der Gefahrenabwehr ohne Transparenz und effektiven Rechtsschutz in Freiheit und Eigentum von Bürgern eingreifen könne.
Von Notz forderte deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Nur so könne eine Niederlage in Karlsruhe vermieden und das Vertrauen in die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz erhalten werden.
Karlsruhe setzt Frist für BND-Anpassungen
Nach Angaben von von Notz bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob die Überarbeitung innerhalb der kurzen Frist gelingen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte bis zum Jahresende Anpassungen an der rechtlichen Grundlage für den Bundesnachrichtendienst verlangt.
Die geplante Reform berührt einen grundlegenden Zielkonflikt des Sicherheitsrechts: Nachrichtendienste sollen Bedrohungen möglichst früh erkennen, dürfen dabei aber nicht ohne klare Grenzen in Grundrechte eingreifen. Besonders sensibel ist die Abgrenzung zwischen dem Sammeln und Auswerten von Informationen durch den Verfassungsschutz und polizeilichen Maßnahmen mit unmittelbarer Eingriffswirkung.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Befugnisse stehen deshalb unter einem doppelten Prüfmaßstab. Neben der Frage, ob sie angesichts veränderter Bedrohungen praktisch erforderlich sind, muss geregelt sein, wann ein Eingriff zulässig ist, welche Kontrolle erfolgt und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffene haben. Das gilt insbesondere dann, wenn Maßnahmen im Vorfeld einer konkreten Gefahr ansetzen.
Frist für die BND-Regelung
Für den Bundesnachrichtendienst setzt zusätzlich die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum Jahresende einen engen zeitlichen Rahmen. Die Koalition muss damit sicherheitspolitische Ziele, parlamentarische Kontrolle und verfassungsrechtliche Vorgaben in einem Gesetzespaket zusammenführen. Eine zentrale Bedeutung hat dabei die Frage, ob die Befugnisse hinreichend bestimmt sind und die Kontrolle nicht nur formal, sondern praktisch wirksam ausgestaltet wird.
