Katherina Reiche, Bundesverfassungsgericht

Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 10:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Linke beantragt beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Hintergrund ist ein Instagram-Video des Ministeriums, in dem sie die Linke unter anderem wegen Enteignungsplänen und Antisemitismus kritisiert.

Die Linke wendet sich wegen eines Instagram-Beitrags des Wirtschaftsministeriums nun an das Bundesverfassungsgericht. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Die Linke wendet sich wegen eines Instagram-Beitrags des Wirtschaftsministeriums nun an das Bundesverfassungsgericht. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Die Linke zieht wegen eines Instagram-Videos von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor das Bundesverfassungsgericht.

Streit um Video des Ministeriums

Die Partei beantragte eine einstweilige Anordnung gegen die CDU-Politikerin, nachdem ein Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl weiter online geblieben war.

In dem Video sind Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September zu sehen. Sie warnte darin, es sei gefährlich für Berlin und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie Antisemitismus offen lebe und Juden in der Stadt Angst mache.

Linke sieht Neutralitätsgebot verletzt

Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Weil es am Sonntagabend noch abrufbar war, verfolgt die Partei dieses Ziel nun in Karlsruhe.

In ihrem Antrag argumentiert die Linke, Reiche habe als Bundeswirtschaftsministerin das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Partei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Sie wirft der Ministerin eine einseitige und parteipolitische Äußerung sowie eine systematische Kampagne der CDU gegen die Linke vor.

Ministerium verweist auf Wirtschaftsstandort

Ein Sprecher des Ministeriums wollte sich während des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern. Er erklärte lediglich, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und die Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Der Clip trägt den Titel „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“. Die Linke strebt eine einstweilige Anordnung an, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Sie sieht insbesondere während der laufenden Koalitionsbildung in Berlin die Gefahr eines irreparablen Schadens.

Weitere Anwaltsschreiben

Die Linke ging nach eigenen Angaben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über soziale Medien Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen hatten. Einige löschten ihre Beiträge, andere ließen sie online.

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke stärkste Kraft geworden. Vorgespräche mit Grünen und SPD über ein mögliches Regierungsbündnis brachten am Wochenende noch kein klares Ergebnis und sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden.

Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Bei einem Zustandekommen könnte ihre Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzende Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin Berlins werden.

Neutralität staatlicher Kommunikation

Der Streit berührt die Grenze zwischen zulässiger Information und parteipolitischer Einflussnahme durch staatliche Stellen. Regierungsmitglieder dürfen politische Positionen vertreten; nutzen sie dafür jedoch offizielle Ministeriumsauftritte, gelten besondere Anforderungen an Sachlichkeit und Amtsneutralität. Entscheidend ist daher nicht nur der Inhalt der Kritik, sondern auch der institutionelle Absender des Beitrags.

Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren betont, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit nicht dazu dienen darf, politische Wettbewerber zu bekämpfen oder zugunsten der Regierungsparteien in Wahlkämpfe einzugreifen. Eine einstweilige Anordnung käme nur infrage, wenn das Gericht einen Eilbedarf und erhebliche Nachteile bis zu einer späteren Entscheidung annimmt. Das Verfahren kann damit über den konkreten Instagram-Beitrag hinaus Bedeutung für die Nutzung sozialer Medien durch Ministerien gewinnen.

Besondere Brisanz in Berlin

Der Zeitpunkt erhöht das politische Gewicht des Konflikts: Die Linke ist aus der Wahl zum Abgeordnetenhaus als stärkste Kraft hervorgegangen und führt Gespräche mit SPD und Grünen über eine Regierungsbildung. Öffentliche Vorwürfe zu Antisemitismus, Enteignung und möglichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität treffen deshalb unmittelbar auf die Frage, ob ein rot-grün-rotes Bündnis politisch tragfähig ist.

Für Bürgerinnen und Bürger ist vor allem die Trennung von amtlicher Information und Parteikommunikation relevant. Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte festlegen, wie weit Ministerien bei der Bewertung von Parteien gehen dürfen und welche Maßstäbe für Beiträge auf offiziellen Accounts gelten.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „Kritik auf Ministeriums-Account: Linke zieht gegen Reiche vor Bundesverfassungsgericht“ (05.10.2026)

Der Bericht bestätige den Gang der Linken nach Karlsruhe und stelle den Streit in einen größeren Zusammenhang mit ähnlichen Beiträgen anderer Ministerien. Er hebe hervor, dass mehrere Ressorts Beiträge gelöscht hätten, während andere an ihren Darstellungen festhielten; offen bleibe, welche rechtlichen Folgen dies für Reiche und weitere Ministerien habe.

DER SPIEGEL: „Sachsen: Innenministerium löscht Social-Media-Beitrag über Berliner Linke“ (03.10.2026)

Der Artikel berichte über die Löschung eines umstrittenen Beitrags des sächsischen Innenministeriums und gebe die Begründung von Innenminister Armin Schuster wieder. Anders als beim Verfahren gegen Reiche liege dort bereits eine Reaktion des Ressorts vor; zugleich ordne der Bericht die anwaltlichen Schritte der Linken gegen mehrere Politiker ein.

Beide Berichte stellten den Karlsruher Eilantrag in den Zusammenhang mit der Nutzung offizieller Ministeriumsaccounts. Unterschiede ergäben sich beim Schwerpunkt: Während n-tv die rechtliche Auseinandersetzung mit Reiche hervorhebe, richte DER SPIEGEL den Blick auf die Folgen eines vergleichbaren Vorgangs in Sachsen.

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