Bundesverwaltungsgericht, Lehrerarbeitszeit

Lehrer-Mehrarbeit: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Fall eines Grundschulrektors aus Hannover

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in Leipzig über die Mehrarbeit eines Grundschulrektors aus Hannover – mit möglicher Signalwirkung für rund 160.000 Lehrkräfte. Im Kern geht es um die Frage, wie der Staat die Arbeitszeit von Lehrkräften erfassen und begrenzen muss.

Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit. - Bild: André Jahnke/dpa
Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit. - Bild: André Jahnke/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über die Mehrarbeit eines Grundschulrektors aus Hannover und damit über die Frage, wie die Arbeitszeit von Lehrkräften erfasst und ausgeglichen werden muss.

Bundesverwaltungsgericht nimmt Lehrer-Überstunden unter die Lupe

Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befasst sich mit der Erfassung und dem Ausgleich von Mehrarbeit von Lehrkräften. Geklärt werden soll, ob der Dienstherr empirische Untersuchungen zum Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit anstellen muss, um eine Überschreitung der vorgesehenen Wochenarbeitszeit zu vermeiden. Das Urteil sollte noch am Donnerstag verkündet werden.

Anlass des Verfahrens ist der Fall eines mittlerweile pensionierten Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte ihm eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Gegen diese Entscheidung hat das Land Niedersachsen Revision eingelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht nun verhandelt.

Arbeitszeitstudie belegt strukturelle Mehrarbeit von Schulleitern

Der Kläger hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitungen neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Das Oberverwaltungsgericht erkannte eine zusätzliche Arbeitsbelastung von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche als strukturell an. Grundlage waren detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen des Schulleiters über ein gesamtes Jahr.

In der mündlichen Verhandlung in Leipzig konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Frage, ob diese zusätzliche Arbeit vom Dienstherrn herangezogen, also faktisch angeordnet wurde. Das Land Niedersachsen wies diesen Vorwurf zurück und erklärte, Dienstleistungen über die reguläre Arbeitszeit hinaus seien nicht angeordnet worden und auch nicht erforderlich gewesen.

Beamtenpflichten und Grenzen der Belastung

Die Klägerseite vertritt demgegenüber die Auffassung, der Dienstherr habe dem Schulleiter immer mehr Aufgaben übertragen, die sich in der regulären Arbeitszeit nicht bewältigen ließen. Weil der Beamte zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet sei, komme dies einer Heranziehung zur Mehrarbeit gleich. Damit steht im Zentrum des Verfahrens die Frage, wann aus zusätzlicher Aufgabenfülle eine rechtlich relevante Überlastung wird.

Über den Einzelfall hinaus geht es um die grundsätzliche Bewertung struktureller Mehrarbeit an Schulen. Das Verfahren könnte deshalb Bedeutung für zahlreiche Schulleitungen und Lehrkräfte haben, deren Aufgabenfeld sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert hat.

Gewerkschaft warnt vor gesundheitlichen Folgen für Lehrkräfte

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft von rund 160.000 Lehrkräften bundesweit mit Spannung erwartet. GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern betonte am Rande der Verhandlung, es gehe dabei nicht vorrangig um Freizeit- oder finanziellen Ausgleich. Im Mittelpunkt stünden die Gesundheit der Lehrkräfte und mehr Zeit für pädagogische Arbeit mit den Kindern.

Nach Darstellung der Gewerkschaft klagen viele Lehrkräfte darüber, dass sie einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit für organisatorische und zusätzliche Aufgaben aufwenden müssen. Dies gehe zulasten der pädagogischen Arbeit im Unterricht. Die Frage nach verbindlichen Regeln zur Arbeitszeiterfassung wird deshalb zunehmend als Voraussetzung für Gesundheitsschutz und Unterrichtsqualität gesehen.

Apps und Studien zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit

Obwohl die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit rechtlich beim Arbeitgeber liegt, haben mehrere Landesverbände der GEW ihren Mitgliedern eine App zur Dokumentation der Arbeitszeit bereitgestellt. Unter anderem in Hessen, Berlin und Baden-Württemberg nutzen bereits Tausende Lehrkräfte diese digitale Erfassung, um ihre tatsächliche Belastung sichtbar zu machen.

Auch staatliche Stellen haben sich in der Vergangenheit mit der Arbeitszeit von Lehrkräften beschäftigt. In Sachsen ließ das Kultusministerium vor einigen Jahren eine eigene Studie erstellen. Demnach leisteten rund die Hälfte aller Lehrkräfte jedes Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von etwa acht Stunden pro Woche. Etwa 17 Prozent der Schulleitungen arbeiteten demnach durchschnittlich über alle Schulwochen mehr als 48 Stunden pro Woche.

Forderung nach einfachen Modellen zur Zeiterfassung

Der sächsische GEW-Vorsitzende Burkhard Naumann sieht die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften als zwingend erforderlich. Aus seiner Sicht genügt eine einfache Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen. Die Gewerkschaft schlägt deshalb ein freiwilliges, leicht handhabbares Modell vor, das Lehrkräften und Schulleitungen Transparenz über ihre tatsächliche Belastung verschaffen soll.

Welche Konsequenzen sich aus dem Leipziger Verfahren ergeben, hängt vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Klar ist bereits jetzt, dass die Diskussion um die Arbeitszeit von Lehrkräften und die Grenzen der Zumutbarkeit durch den Fall des Grundschulrektors aus Hannover neue Aufmerksamkeit erhält.

Arbeitsbelastung an Schulen rückt erneut in den Fokus

Die Verhandlung in Leipzig fügt sich in eine seit Jahren anhaltende Debatte über die Arbeitsbelastung von Lehrkräften ein. Bereits verschiedene landesweite Studien hatten zuvor gezeigt, dass Lehrkräfte und insbesondere Schulleitungen regelmäßig deutlich über der vorgesehenen Wochenarbeitszeit liegen. Die nun vom Bundesverwaltungsgericht zu klärende Frage, ob der Dienstherr verpflichtet ist, diese Belastung systematisch zu erfassen und Überschreitungen zu vermeiden, berührt damit einen Kernkonflikt des deutschen Schulwesens: den Spagat zwischen Fachkräftemangel, steigenden Anforderungen und begrenzten Ressourcen.

Beamtenrecht, Gesundheitsschutz und Unterrichtsqualität

Beamtenrechtlich geht es um mehr als einzelne Überstunden. Entscheidend ist, ob eine strukturelle Mehrarbeit vorliegt, die faktisch vom Dienstherrn veranlasst wird. Wird dies bejaht, könnten dienstrechtliche Konsequenzen folgen – von systematischer Arbeitszeiterfassung bis hin zu organisatorischen Anpassungen an Schulen. Gewerkschaften verweisen in diesem Zusammenhang auf gesundheitliche Risiken durch dauerhafte Überlastung und sehen die Unterrichtsqualität gefährdet, wenn Schulleitungen und Lehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer Zeit für Verwaltungsaufgaben und zusätzliche Pflichten aufwenden müssen.

Signalwirkung für Schulen und Länder

Für die rund 160.000 Lehrkräfte, die das Verfahren aufmerksam verfolgen, geht es um ein Signal: Wird die Mehrarbeit als strukturelles Problem anerkannt, müssten Länder und Schulträger ihre Organisation und Personalplanung stärker an realen Arbeitszeiten ausrichten. Modelle zur digitalen Zeiterfassung, wie sie bereits von Gewerkschaften angeboten werden, könnten dann zum Standard werden. Bleibt die Verantwortung weitgehend bei den Lehrkräften selbst, dürfte die Diskussion um Arbeitsbelastung und Gesundheitsschutz an Schulen weiter an Schärfe gewinnen. In beiden Fällen steht fest, dass das Verfahren über den Einzelfall hinausweist und bundesweit Beachtung findet.

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