Thema: Bundesverwaltungsgericht

Söder, Urteil

Söder lobt Leipziger Urteil: Das Kreuz «gehört zu Bayern». Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht ...

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa

Ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude in Bayern - seit Jahren wird darüber gestritten, ob das rechtmäßig ist.

dpa.de, 19.12.23 14:36 Uhr
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bundesverwaltungsgericht - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Bundesverwaltungsgericht - Foto: über dts Nachrichtenagentur