Innenministerkonferenz schafft Einstimmigkeitsprinzip ab
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, künftig nicht mehr grundsätzlich einstimmig zu entscheiden.
Entscheidung im Umlaufverfahren
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde die Änderung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen.
Neue Grundlage für gemeinsame Beschlüsse
Damit gibt die Konferenz ihr bisheriges Prinzip auf, Entscheidungen nur im Einvernehmen aller beteiligten Länder zu fassen.
Die Innenministerkonferenz koordiniert die Innen- und Sicherheitspolitik der Länder. Zu ihren Themen gehören unter anderem Polizei, Verfassungsschutz, Migration, Bevölkerungsschutz und die Bekämpfung von Extremismus.
Mehr Spielraum bei kontroversen Themen
Die neue Regel kann gemeinsame Entscheidungen erleichtern, wenn einzelne Länder eine Position nicht mittragen. Zugleich können politische Unterschiede zwischen den Ländern bei strittigen Sicherheits- und Innenpolitikthemen künftig deutlicher hervortreten.
Kooperation der Länder im Sicherheitsbereich
Die Innenministerkonferenz bringt die für Inneres und Sicherheit zuständigen Ministerinnen und Minister der 16 Länder zusammen. Sie dient dazu, gemeinsame Linien etwa bei Polizei, Bevölkerungsschutz, Migration, Extremismusbekämpfung und Katastrophenschutz abzustimmen. Ihre Beschlüsse sind politische Vereinbarungen der Länder und ersetzen keine Gesetze oder Verwaltungsakte.
Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip verändert vor allem die politische Arbeitsweise der Konferenz. Künftig können gemeinsame Beschlüsse grundsätzlich auch dann zustande kommen, wenn einzelne Länder eine Position nicht mittragen. Damit dürfte die IMK schneller reagieren können, zugleich wird bei kontroversen Themen deutlicher sichtbar, wie weit die Länder voneinander entfernt sind.
Bedeutung für Bund und Länder
Für die praktische Wirkung bleibt entscheidend, ob die Länder Beschlüsse anschließend einheitlich umsetzen. In Bereichen mit konkurrierenden Zuständigkeiten oder notwendiger Bundesgesetzgebung kann ein Mehrheitsbeschluss daher zunächst vor allem ein politisches Signal sein. Die neue Regel berührt nicht die föderale Zuständigkeitsordnung.
Für Bürgerinnen und Bürger kann die Änderung dennoch Folgen haben, wenn sie gemeinsame Empfehlungen zu Sicherheitsstandards, Asyl- und Aufenthaltsfragen oder dem Umgang mit Gefahrenlagen betrifft. Unterschiedliche Länderpositionen könnten künftig schneller in Beschlüssen sichtbar werden – und danach zu abweichenden Regelungen oder Umsetzungstempo führen.
