Innenministerkonferenz, Länderinnenminister

Innenministerkonferenz schafft Einstimmigkeitsprinzip ab

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Innenministerkonferenz verabschiedet sich vom Prinzip einstimmiger Beschlüsse. Die Entscheidung fiel nach dpa-Informationen bereits vor einigen Tagen im Umlaufverfahren.

Die Innenministerkonferenz (IMK) im Juni. Die Frage der Abschaffung der Einstimmigkeit stand damals zumindest offiziell nicht auf der Tagesordnung. (Archivbild) - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
Die Innenministerkonferenz (IMK) im Juni. Die Frage der Abschaffung der Einstimmigkeit stand damals zumindest offiziell nicht auf der Tagesordnung. (Archivbild) - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, künftig nicht mehr grundsätzlich einstimmig zu entscheiden.

Entscheidung im Umlaufverfahren

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde die Änderung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen.

Neue Grundlage für gemeinsame Beschlüsse

Damit gibt die Konferenz ihr bisheriges Prinzip auf, Entscheidungen nur im Einvernehmen aller beteiligten Länder zu fassen.

Die Innenministerkonferenz koordiniert die Innen- und Sicherheitspolitik der Länder. Zu ihren Themen gehören unter anderem Polizei, Verfassungsschutz, Migration, Bevölkerungsschutz und die Bekämpfung von Extremismus.

Mehr Spielraum bei kontroversen Themen

Die neue Regel kann gemeinsame Entscheidungen erleichtern, wenn einzelne Länder eine Position nicht mittragen. Zugleich können politische Unterschiede zwischen den Ländern bei strittigen Sicherheits- und Innenpolitikthemen künftig deutlicher hervortreten.

Kooperation der Länder im Sicherheitsbereich

Die Innenministerkonferenz bringt die für Inneres und Sicherheit zuständigen Ministerinnen und Minister der 16 Länder zusammen. Sie dient dazu, gemeinsame Linien etwa bei Polizei, Bevölkerungsschutz, Migration, Extremismusbekämpfung und Katastrophenschutz abzustimmen. Ihre Beschlüsse sind politische Vereinbarungen der Länder und ersetzen keine Gesetze oder Verwaltungsakte.

Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip verändert vor allem die politische Arbeitsweise der Konferenz. Künftig können gemeinsame Beschlüsse grundsätzlich auch dann zustande kommen, wenn einzelne Länder eine Position nicht mittragen. Damit dürfte die IMK schneller reagieren können, zugleich wird bei kontroversen Themen deutlicher sichtbar, wie weit die Länder voneinander entfernt sind.

Bedeutung für Bund und Länder

Für die praktische Wirkung bleibt entscheidend, ob die Länder Beschlüsse anschließend einheitlich umsetzen. In Bereichen mit konkurrierenden Zuständigkeiten oder notwendiger Bundesgesetzgebung kann ein Mehrheitsbeschluss daher zunächst vor allem ein politisches Signal sein. Die neue Regel berührt nicht die föderale Zuständigkeitsordnung.

Für Bürgerinnen und Bürger kann die Änderung dennoch Folgen haben, wenn sie gemeinsame Empfehlungen zu Sicherheitsstandards, Asyl- und Aufenthaltsfragen oder dem Umgang mit Gefahrenlagen betrifft. Unterschiedliche Länderpositionen könnten künftig schneller in Beschlüssen sichtbar werden – und danach zu abweichenden Regelungen oder Umsetzungstempo führen.

Disclaimer...

de | politik | 70204653 |