Innenministerkonferenz, AfD Sachsen-Anhalt

Innenministerkonferenz schafft Einstimmigkeit ab – 13 Stimmen reichen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Innenministerkonferenz hat das Einstimmigkeitsprinzip abgeschafft: Künftig sollen 13 von 16 Stimmen für einen Beschluss reichen. Hintergrund ist auch die Sorge, dass ein möglicher AfD-Innenminister gemeinsame Entscheidungen der Länder blockieren könnte.

  • Innenministerkonferenz im Juni. Künftig reichen 13 Stimmen. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
    Innenministerkonferenz im Juni. Künftig reichen 13 Stimmen. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
  • Innenministerkonferenz im Juni: Das Thema Abschaffung der Einstimmigkeit stand damals zumindest offiziell nicht auf der Tagesordnung. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
    Innenministerkonferenz im Juni: Das Thema Abschaffung der Einstimmigkeit stand damals zumindest offiziell nicht auf der Tagesordnung. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
  • Ulrich Siegmund von der AfD hat angekündigt, sich im Dezember als Ministerpräsident zur Wahl zu stellen. (Archivfoto) - Bild: Philip Dulian/dpa
    Ulrich Siegmund von der AfD hat angekündigt, sich im Dezember als Ministerpräsident zur Wahl zu stellen. (Archivfoto) - Bild: Philip Dulian/dpa
Innenministerkonferenz im Juni. Künftig reichen 13 Stimmen. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa Innenministerkonferenz im Juni: Das Thema Abschaffung der Einstimmigkeit stand damals zumindest offiziell nicht auf der Tagesordnung. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa Ulrich Siegmund von der AfD hat angekündigt, sich im Dezember als Ministerpräsident zur Wahl zu stellen. (Archivfoto) - Bild: Philip Dulian/dpa

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat das Prinzip einstimmiger Beschlüsse abgeschafft und entscheidet künftig mit mindestens 13 von 16 Stimmen.

Bund ohne Stimmrecht

Die Änderung wurde nach Angaben aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Bislang galt in dem Gremium eine langjährige Praxis der Einstimmigkeit, die Beschlüsse auch bei Enthaltungen ermöglichte.

Eine Geschäftsordnung hat die IMK nicht. Sie ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der die Länder ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen.

Bundesinnenminister als ständiger Gast

Der Bundesinnenminister nimmt an den Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht teil, besitzt aber kein Stimmrecht. Bei den regulären Sitzungen, die zweimal jährlich stattfinden, tragen zudem die Spitzen der Sicherheitsbehörden des Bundes zur aktuellen Lage vor.

AfD als politischer Hintergrund

Die Frage einer möglichen AfD-Beteiligung an einer Landesregierung war in der IMK bereits länger Thema. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 erklärt, das Gremium müsse im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung beschlussfähig bleiben, damit die AfD keine wichtigen Entscheidungen blockieren könne.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte einen AfD-Vertreter an einer für die Sicherheit wichtigen Stelle damals als fatal bezeichnet. Die IMK wolle in einem solchen Fall handlungsfähig bleiben.

Siegmund strebt Ministerpräsidentenamt an

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September wurde die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund und 43,8 Prozent stärkste Kraft. Die CDU erreichte 17,2 Prozent.

Der AfD fehlen drei Stimmen zur absoluten Mehrheit. Siegmund will sich trotzdem im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Wahl hatte er mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren.

Warum die IMK ihre Regeln ändert

Die Innenministerkonferenz ist ein Koordinierungsgremium der 16 Bundesländer. Weil der Bund lediglich als ständiger Gast ohne Stimmrecht teilnimmt, entscheidet die Ländermehrheit über gemeinsame Positionen. Die neue Schwelle von 13 Stimmen soll verhindern, dass ein einzelnes Land zentrale Beratungen dauerhaft blockieren kann.

Politisch relevant ist die Änderung vor allem vor dem Hintergrund der Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt. Die AfD verfügt dort nach der Landtagswahl über 39 von 83 Sitzen und damit nicht über die absolute Mehrheit. Ulrich Siegmund will sich dennoch im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen; dafür wären im ersten Wahlgang mindestens 42 Stimmen erforderlich.

Welche Folgen möglich sind

Ein AfD-Innenminister in einem Bundesland würde in der IMK nicht automatisch über ein Vetorecht verfügen. Mit der neuen Regel könnte das Gremium auch dann beschlussfähig bleiben, wenn ein Land seine Zustimmung verweigert oder sich aus politischen Gründen querstellt. Das stärkt die Fähigkeit der Länder, gemeinsame Linien etwa bei Migration, Polizei und innerer Sicherheit zu formulieren.

Die Änderung beseitigt zugleich nicht alle Konflikte. Bei besonders kontroversen Fragen könnten Beschlüsse trotz erreichter Mehrheit politisch umstritten bleiben. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Reform vor allem, dass die Länder ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit künftig weniger leicht durch eine einzelne Stimme bremsen lassen wollen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

MDR: „AfD greift nach der Macht: Siegmund spricht von ‚Verabredungen‘ für Ministerpräsidentenwahl“ (30.09.2026)

Der Bericht bestätige Siegmunds angekündigte Kandidatur im Dezember und hebe hervor, dass die AfD im Landtag auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen sei. Zugleich setze er einen anderen Schwerpunkt als die dpa-Meldung, indem er die möglichen Patt-Szenarien, Gespräche über einen überparteilichen Ministerpräsidenten und die geplante Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten ausführe.

Merkur: „AfD-Chef Siegmund will Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt werden: So läuft die Wahl ab“ (29.09.2026)

Der Artikel bestätige den Wahlerfolg der AfD und Siegmunds Vorhaben, stelle jedoch die verfassungsrechtlichen Abläufe der Ministerpräsidentenwahl in den Mittelpunkt. Er beschreibe insbesondere die Anforderungen der ersten beiden Wahlgänge und die abweichende Mehrheitsregel im dritten Wahlgang; offen bleibe weiterhin, welche Abgeordneten Siegmund unterstützen würden.

Medienübergreifend werde damit die Kandidatur Siegmunds und die fehlende absolute Mehrheit bestätigt. Während der MDR die laufenden Gespräche und die parlamentarische Pattlage hervorhebe, konzentriere sich der Merkur auf das Wahlverfahren und mögliche verfassungsrechtliche Streitpunkte.

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