Deutschland, Extremismus

Rechte Bandenkriminalität: Menschenhandel und Drogendeals

29.05.2026 - 16:19:31 | dpa.de

In den vergangenen zwei Jahren ist viel über vereinzelte Verbindungen zwischen Islamisten und kriminellen Banden gesprochen worden. Solche Überschneidungen gibt es auch im rechten Spektrum.

Drei Fälle von Organisierter Kriminalität mit Bezügen zum rechten Spektrum wurden 2024 bekannt. (Symbolbild) - Foto: David Inderlied/dpa
Drei Fälle von Organisierter Kriminalität mit Bezügen zum rechten Spektrum wurden 2024 bekannt. (Symbolbild) - Foto: David Inderlied/dpa

Bei einigen politisch motivierten Straftätern aus dem rechten Spektrum sieht die Polizei Verbindungen zur Organisierten Kriminalität (OK). Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion mitteilt, wurden 2024 zwei OK-Gruppierungen festgestellt, die Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität von rechts aufwiesen. In einem Fall ging es den Angaben zufolge um Menschenhandel und Ausbeutung. Bei der zweiten Gruppierung stand der Verdacht der Rauschgiftkriminalität im Raum. 

Auch bei einer dritten Bande, die von der Polizei eindeutig zum Spektrum der rechten politisch motivierten Kriminalität gezählt wird, ging es um Drogenhandel. Bei dieser OK-Gruppierung vermutet die Polizei, dass ihre politisch motivierten Handlungen durch kriminelle Erträge aus der Zeit vor 2024 finanziert wurden. Im kompletten Verfahrenszeitraum sei ein krimineller Ertrag von rund 1,7 Millionen Euro ermittelt worden. Die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2025 sollen demnächst veröffentlicht werden.

Keine Antwort zu Rechtsextremen als Mitarbeiter in Parlamenten

Die Grünen-Abgeordnete Schahina Gambir zeigte sich insgesamt unzufrieden mit der aus ihrer Sicht lückenhaften Beantwortung des Fragenkatalogs, den ihre Fraktion zu Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene eingereicht hatte. Sie kritisierte: «Auf einen Großteil unserer Fragen antwortet die Bundesregierung nicht oder stellt die Antworten unter Verschluss». Zu den Fragen, die unter Verweis auf «Belange des Staatswohls» nicht beantwortet wurden, zählt etwa die Frage, ob die Bundesregierung Kenntnisse hat, ob und wenn ja, wie viele vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Personen in Parlamenten oder parlamentsnahen Bereichen tätig sind.

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