Haftentschädigung: Länder melden 2.618 unschuldig Inhaftierte
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSErfasste Haftfälle und geplante Zahlung
- Die Länder zahlten zwischen 2019 und 2025 mindestens 15 Millionen Euro an zu Unrecht Inhaftierte.
- Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern erfassen keine Daten zur Haftentschädigung.
- Bremen, Baden-Württemberg und Niedersachsen verfügen nur über unzureichende Erfassungen.
- Das Bundesjustizministerium plant eine Erhöhung der Entschädigung von 75 auf 100 Euro pro Tag.
Länder melden mindestens 2.618 Fälle zu Unrecht Inhaftierter
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren mindestens 2.618 Menschen zu Unrecht inhaftiert worden. Zwischen 2019 und 2025 zahlten die Länder dafür mindestens 15 Millionen Euro an Betroffene.
Mehrere Länder führen keine vollständige Statistik
Die Zahlen gehen aus einer bundesweiten Abfrage bei den Justizministerien und Generalstaatsanwaltschaften der Länder hervor. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, weil Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern keine Daten zur Haftentschädigung erfassen.
Bremen, Baden-Württemberg und Niedersachsen teilten mit, dass ihre Erfassung nur unzureichend sei. Damit lässt sich das Ausmaß der Fälle bundesweit nicht vollständig aus den vorliegenden Länderangaben ablesen.
Bund plant höhere Pauschale
Das Bundesjustizministerium will die Haftentschädigung von derzeit 75 auf 100 Euro pro Tag anheben. Die Mehrkosten werden anhand älterer Daten auf knapp 2 Millionen Euro geschätzt.
Die geplante Erhöhung soll den finanziellen Ausgleich für Menschen verbessern, die unverschuldet im Gefängnis oder in Untersuchungshaft saßen.
Unschuldig inhaftiert zu werden, kann Menschen in Deutschland trotz rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien erheblich belasten. Untersuchungshaft setzt zwar grundsätzlich dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, wird aber vor einem rechtskräftigen Urteil vollzogen. Wird ein Verfahren später eingestellt oder endet es mit einem Freispruch, kann daraus ein Anspruch auf staatliche Entschädigung entstehen.
Die von der dts-Meldung genannten mindestens 2.618 Betroffenen und mindestens 15 Millionen Euro für die Jahre 2019 bis 2025 bilden zugleich eine Untergrenze. Dass mehrere Länder keine oder nur unvollständige Angaben erfassen, erschwert eine bundesweite Bewertung. Damit bleibt auch offen, wie häufig fehlerhafte Haftentscheidungen vorkommen und wie lange Betroffene jeweils in Haft saßen.
Entschädigung bleibt begrenzt
Die geplante Anhebung von 75 auf 100 Euro pro Hafttag würde den finanziellen Ausgleich verbessern, ersetzt aber weder Einkommensverluste noch berufliche Nachteile oder persönliche Belastungen in jedem Einzelfall. Die geschätzten Mehrkosten von knapp 2 Millionen Euro beziehen sich auf ältere Daten und dürften deshalb nicht ohne Weiteres den tatsächlichen künftigen Aufwand abbilden.
Für Betroffene ist neben der Höhe der Pauschale entscheidend, dass Verfahren zur Anerkennung und Auszahlung verlässlich funktionieren. Eine einheitlichere Datenerfassung könnte sichtbar machen, ob sich regionale Unterschiede bei Haftdauer, Entschädigung und Bearbeitung ergeben.
