Bundesgericht, Zugang

Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

07.11.2023 - 10:55:34 | dpa.de

Es gebe andere zumutbare Wege, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sagt das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Die Gefahren eines Missbrauchs des verlangten Betäubungsmittels seien zu hoch.

Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.

Zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab. In den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer keinen Erfolg. Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück. (Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)

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