Erbschaftsteuer: Karlsruhe prüft Privilegien für Firmenerben
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKarlsruhe prüft Erbschaftsteuerprivilegien
- Das Verfahren geht auf die Verfassungsbeschwerde eines Mannes zurück, der von seiner Tante Privatvermögen geerbt hat.
- Die Steuersätze bei Erbschaften liegen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad zwischen 7 und 50 Prozent.
- 2025 nahm der Staat 21,4 Milliarden Euro aus Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe über die steuerlichen Vorteile für Firmenerben verhandelt.
Privaterbe gegen Betriebsvermögen
Auslöser des Verfahrens ist die Beschwerde eines Mannes, der von seiner Tante nur Privatvermögen geerbt hatte. Er sieht sich gegenüber Menschen benachteiligt, die Betriebsvermögen erben und dafür unter bestimmten Voraussetzungen deutlich weniger oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen.
Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht prüft, ob die Sonderregeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
85 Prozent Steuerbefreiung möglich
Betriebsvermögen kann zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Wer das Vermögen sieben Jahre behält und weitere Bedingungen erfüllt, kann eine vollständige Befreiung erhalten.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro. Bei größeren Vermögen greift die Verschonungsbedarfsprüfung: Der Erbe muss nachweisen, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Privatvermögen zahlen kann.
Streit über Gerechtigkeit und Arbeitsplätze
Kritiker halten die Privilegien für ungerecht, weil sie die ungleiche Vermögensverteilung verstärken könnten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert die Kosten der Sonderregeln im laufenden Jahr auf knapp neun Milliarden Euro und fordert ihre Abschaffung.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie verteidigt die Ausnahmen. Unternehmensvermögen sei häufig in Maschinen, Gebäuden oder anderen langfristig gebundenen Werten angelegt; die Regeln sollten deshalb den Bestand von Betrieben und Arbeitsplätze schützen.
Karlsruhe setzt Grenzen der Reform
Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der Verhandlung, es gehe unter anderem um die Anforderungen an die Begünstigung großer Betriebsvermögen und um die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen. Politische Fragen zur Ausgestaltung der Steuer seien nicht Gegenstand des Verfahrens.
Das Gericht hatte die damaligen Privilegien Ende 2014 teilweise als unverhältnismäßig beanstandet. Seit 2016 gelten deshalb besondere Regeln für große Betriebsvermögen.
Koalition wartet auf das Urteil
In der schwarz-roten Koalition besteht Einigkeit darüber, dass die Erbschaftsteuer reformiert werden soll. Die SPD will Schlupflöcher bei großen Vermögensübertragungen schließen und schlägt unter anderem einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sowie großzügige Stundungen vor.
CDU und CSU lehnen diese Vorschläge ab und wollen zunächst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Die CSU fordert zudem eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, damit die Länder die Höhe künftig selbst bestimmen könnten.
Karlsruher Prüfung mit weitreichenden Folgen
Die Verhandlung betrifft einen Kernkonflikt des deutschen Erbschaftsteuerrechts: Einerseits soll die Übertragung von Unternehmen nicht dazu führen, dass Betriebe verkauft oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Andererseits stellt sich die Frage, ob die weitreichende Schonung von Betriebsvermögen gegenüber gewöhnlichem Privatvermögen den Gleichheitssatz wahrt.
Der Streit ist finanziell relevant. 2025 nahm der Staat 21,4 Milliarden Euro aus Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Zugleich können Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen zu 85 Prozent oder vollständig steuerfrei bleiben. Für große Vermögen entscheidet damit nicht nur die Höhe des Erbes, sondern auch seine rechtliche Einordnung über die Steuerlast.
Urteil als Impuls für die Koalition
Karlsruhe entscheidet nicht über die politische Wunschlösung, sondern über die Grenzen des Gesetzgebers. Sollte das Gericht die geltenden Regeln beanstanden, müsste die Koalition ihre Reformpläne neu sortieren. Die SPD könnte ihre Forderung nach engeren Regeln für große Unternehmensübertragungen leichter begründen; CDU und CSU müssten stärker erklären, wie der Schutz von Familienunternehmen erhalten bleiben soll.
Für Erben von Privatvermögen bleibt der Fall ebenfalls bedeutsam. Eine Änderung der Privilegien könnte die Unterschiede zwischen Unternehmens- und Privaterben verringern, würde aber zugleich neue Fragen zur Bewertung von Firmen, zur Zahlungsfähigkeit der Erben und zu Stundungsmodellen aufwerfen. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: „Bundesverfassungsgericht - Diese Regelungen der Erbschaftsteuer kommen auf den Prüfstand“ (13.10.2026)
Der Bericht ordne die Verhandlung in die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein und hebe hervor, dass seit 2016 eine Bedarfsprüfung für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro gelte. Zugleich stelle er den politischen Konflikt innerhalb der Koalition heraus: Die SPD dränge auf eine Reform, während die Union vor Belastungen für Unternehmen warne.
DER SPIEGEL: „Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht soll über Gerechtigkeit bei Firmenerben entscheiden“ (12.10.2026)
Der Artikel stelle stärker die Gerechtigkeitsfrage in den Mittelpunkt und beschreibe die Privilegien als politisch umstritten. Er bestätige den Karlsruher Prüftermin, richte den Schwerpunkt aber auf die Frage, ob sich die Politik bei der Reform der Erbschaftsteuer hinter dem Verfahren verstecke.
Beide Beiträge bestätigten damit den Verfassungsstreit und die politische Brisanz. Unterschiedliche Akzente lägen bei der rechtlichen Vorgeschichte und bei der politischen Bewertung; offen bleibe der Ausgang des Verfahrens und damit der konkrete Reformbedarf.
