Deutschland, Gesundheit

Bundestag billigt Kompromiss für Kassenbeiträge

19.12.2025 - 09:38:21 | dpa.de

Die Koalition will vermeiden, dass Versicherte 2026 auf breiter Front noch mehr für die Krankenkasse zahlen müssen. Eine Lösung für ein zunächst gestopptes Sparpaket nimmt die erste Hürde.

Der Kompromiss muss auch noch durch den Bundesrat. - Bild: Kay Nietfeld/dpa
Der Kompromiss muss auch noch durch den Bundesrat. - Bild: Kay Nietfeld/dpa

Der Bundestag hat den Kompromiss für ein Sparpaket zum Stabilisieren der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr gebilligt. Beschlossen wurde eine Änderung am ursprünglichen Gesetz, die Auswirkungen einer Ausgabenbremse bei den Krankenhäusern auf 2026 eingrenzt und nicht für Folgejahre fortschreibt. Darauf hatten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt, nachdem die Länderkammer das zunächst vom Parlament beschlossene Spargesetz im November gestoppt hatte.

Auch der Bundesrat soll den Kompromiss noch heute in seiner letzten Sitzung des Jahres billigen. Konkret geht es um Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von zwei Milliarden Euro ausmachen. Dafür soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen im nächsten Jahr auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.

Reicht die Ausgaben-Entlastung aus?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will damit den Druck für Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2026 vermindern. Krankenkassen und Opposition warnen aber, dass auch mit dem Sparpaket Erhöhungen der Zusatzbeiträge absehbar sind, da viele Kassen ihre Reserven auf gesetzlich vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

Die Kassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegen sie derzeit bei 2,9 Prozent. Das Gesundheitsministerium hatte dieses Niveau auch als Orientierungsmarke für das Jahr bekanntgegeben, die das Sparpaket schon berücksichtigte. 

Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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