Deutschland, Bundesrat

Reform des Luftsicherheitsgesetzes passiert Bundesrat

06.03.2026 - 13:42:52 | dpa.de

Die Bundeswehr durfte bisher im Inland keine Drohnen bekämpfen, wenn diese etwa kritische Infrastruktur ausspähten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat über das entsprechende Gesetz entschieden.

Die Drohnenabwehr wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. (Archivbild) - Foto: Felix Kästle/dpa
Die Drohnenabwehr wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. (Archivbild) - Foto: Felix Kästle/dpa

Der Bundesrat hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren lassen. Mit ihr wird die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Nach bisherigem Recht konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen.

Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um Unterstützung bei der Drohnenabwehr bitten. Zuständig soll dann allein das Verteidigungsministerium sein. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt. 

Das Gesetz sieht auch einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen vor. Wer dies vorsätzlich macht und so den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen.

Inflation diktiert die politischen Schlagzeilen. Wer schützt deine Ersparnisse?

Inflation diktiert die politischen Schlagzeilen. Wer schützt deine Ersparnisse?

Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt abonnieren .

politik | 68641406 |