Nachrichtendienste: Bundestag berät über mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 11:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Bundesregierung will das Recht der Nachrichtendienste neu ordnen und die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz erweitern; im Bundestag haben die Beratungen darüber begonnen.
Mehr operative Möglichkeiten für den BND
Der BND soll künftig unmittelbar auf Bedrohungen reagieren können. Dazu zählen nach den Reformplänen etwa die Zerstörung der IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe oder die Manipulation von Produktions- und Lieferketten, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.
BND-Präsident Martin Jäger hatte mit Blick auf Russland erklärt, Deutschland müsse häufiger zeigen, dass es zu ähnlichen Maßnahmen fähig sei. Tötungen sollen weiterhin nicht zum Repertoire deutscher Nachrichtendienste gehören.
Neue Fähigkeiten und neue Risiken
Für solche Einsätze wären IT-Fachleute nötig, die gegnerische Systeme stören können. Zudem könnten Saboteure platziert oder für praktische Störmanöver angeworben werden, etwa gegen die Rüstungsindustrie eines fremden Staates.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung müssten zunächst konkrete Ziele bestimmt werden, um in einer Bedrohungslage kurzfristig ein abschreckendes Signal senden zu können.
Heimliche Durchsuchungen beim Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll unter engen Voraussetzungen Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen. Möglich wäre etwa die Installation von Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung oder das Unschädlichmachen von Waffen und Sprengstoff.
Festnahmen und Vernehmungen blieben dem Verfassungsschutz untersagt. Ausgeweitet werden sollen dagegen die Überwachung verschlüsselter Kommunikation sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenbestände und der biometrische Abgleich von Bildern.
Weitergabe von Informationen und Kontrolle
Neu geregelt werden soll außerdem die Übermittlung von Nachrichtendienst-Daten an andere Behörden und in bestimmten Fällen an private Stellen, etwa zum Schutz wichtiger Anlagen. Hintergrund sind auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Weitergabe solcher Informationen.
Der Unabhängige Kontrollrat soll die Rechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen von BND und Verfassungsschutz vorab und mit Blick auf den Datenschutz überprüfen. Die SPD bezeichnet eine Stärkung der Kontrolle als Voraussetzung für den Ausbau der Befugnisse.
Opposition warnt vor Machtverschiebung
Die Linksfraktion lehnt die Pläne besonders entschieden ab. Innenexpertin Clara Bünger warnt vor einer faktischen Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei.
Die AfD befürwortet zusätzliche operative Fähigkeiten für den BND, lehnt den Entwurf der Bundesregierung in seiner jetzigen Form jedoch ab. Die Grünen unterstützen eine umfassende Reform, verlangen aber eine wirksamere Kontrolle und stellen infrage, warum der Verfassungsschutz mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden solle.
Reaktion auf eine veränderte Sicherheitslage
Die Reform steht im Zusammenhang mit einer Sicherheitsumgebung, in der staatliche und nichtstaatliche Akteure digitale Angriffe, Spionage, Sabotage und Desinformation miteinander verbinden. Für Deutschland bedeutet das, dass Bedrohungen nicht mehr nur einzelnen Behörden oder klar abgegrenzten Zuständigkeiten zugeordnet werden können.
Der Bundestag berät deshalb nicht lediglich über technische Befugnisse. Im Kern geht es um die Frage, wie weit ein Nachrichtendienst im Ausland operativ handeln darf und unter welchen Bedingungen ein Inlandsdienst in Grundrechte eingreifen kann. Besonders sensibel sind geheime Wohnungs- oder Geschäftsdurchsuchungen, der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation und die Nutzung automatisierter Datenanalysen.
Kontrolle als entscheidender Faktor
Die geplante Vorabkontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat soll sicherstellen, dass weitreichende Maßnahmen rechtlich begrenzt bleiben. Ihre praktische Bedeutung hängt davon ab, wie konkret die gesetzlichen Voraussetzungen gefasst werden, wie schnell Entscheidungen in Gefahrenlagen möglich sind und ob nachträgliche Datenschutzkontrollen wirksam greifen.
Für Bürgerinnen und Bürger kann die Reform mittelbar mehr Schutz vor Spionage, Cyberangriffen und Sabotage bedeuten. Zugleich wächst die Bedeutung klarer Trennlinien zwischen Nachrichtendiensten, Polizei und Justiz. Die erste Bundestagsberatung eröffnet nun das parlamentarische Verfahren; über endgültige Befugnisse, Kontrollmechanismen und mögliche Änderungen entscheidet der weitere Gesetzgebungsprozess.
