Bundesregierung, EU-Kommission

Bundesregierung begrüßt von der Leyens Pakt gegen Gold-Plating

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 14:09 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Bundesregierung stellt sich hinter Ursula von der Leyens Vorstoß für einen EU-weiten Pakt gegen sogenanntes Gold-Plating und will zusätzliche nationale Auflagen bei der Umsetzung von EU-Recht begrenzen. Damit rückt der Bürokratieabbau im europäischen Binnenmarkt stärker in den Fokus der deutschen Politik.

Bundesregierung begrüßt EU-Vorstoß gegen Gold-Plating
EU-Fahnen (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, verstärkt gegen das sogenannte „Gold-Plating“ vorzugehen. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am Mittwoch, auch ohne die Details zu kennen könne er den Vorschlag im Prinzip nur stärken und unterstützen.

Bundesregierung stellt sich gegen zusätzliche nationale Auflagen

Kornelius betonte, die Bundesregierung trete gegen „Gold-Plating“ ein und verwies auf eine Tendenz, die in Deutschland häufig zu beobachten sei. Gemeint ist die Praxis, EU-Richtlinien bei der Umsetzung ins nationale Recht über die europäischen Mindestvorgaben hinaus zu verschärfen.

Der Regierungssprecher begrüßte ausdrücklich den Ansatz, EU-Richtlinien und -Maßnahmen entlang der Notwendigkeit und nicht im Sinne eines Überbietungswettbewerbs umzusetzen. Zusätzliche nationale Auflagen sollen demnach künftig sorgfältiger abgewogen werden.

Von der Leyen schlägt „Pakt gegen Gold-Plating“ vor

„Gold-Plating“ bezeichnet eine Strategie der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, bei der Vorgaben der EU übererfüllt werden. Ursula von der Leyen hatte am Mittwoch in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union einen „Pakt gegen Gold-Plating“ vorgeschlagen.

Sie verwies darauf, dass die EU auf europäischer Ebene ihr Bestes tue, um Bürokratie abzubauen. Nun seien die Mitgliedstaaten gefordert, ihren eigenen Beitrag zu leisten, indem sie bei der Umsetzung von EU-Recht auf zusätzliche nationale Verschärfungen verzichten.

Mitgliedstaaten sollen Bürokratieabbau mittragen

Von der Leyen machte deutlich, dass vereinfachte Verfahren nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie nicht durch weitergehende nationale Regelungen wieder ausgehebelt werden. „Wenn wir es ernst meinen mit der Vereinfachung, brauchen wir auch einen Pakt gegen Gold-Plating“, sagte die EU-Kommissionschefin laut dts.

Mit dem Vorstoß soll erreicht werden, dass EU-Richtlinien künftig möglichst einheitlich und ohne zusätzliche, nicht zwingend erforderliche Auflagen umgesetzt werden. Dadurch soll der europäische Binnenmarkt gestärkt und der Bürokratieaufwand für Unternehmen und Verwaltungen reduziert werden.

Die Unterstützung der Bundesregierung für den von Ursula von der Leyen vorgeschlagenen „Pakt gegen Gold-Plating“ fügt sich in eine länger laufende Debatte über Bürokratie und Regulierung in der Europäischen Union ein. Unter „Gold-Plating“ wird die Praxis verstanden, EU-Vorgaben bei der Umsetzung ins nationale Recht zu verschärfen oder zu erweitern. Das kann dazu führen, dass Unternehmen und Verwaltungen in einzelnen Mitgliedstaaten stärker belastet werden als vom EU-Recht ursprünglich vorgesehen.

Für Deutschland ist das Thema besonders sensibel, weil der Standort immer wieder wegen hoher Regulierungsdichte und komplexer Verwaltungsverfahren kritisiert wird. Wenn der Regierungssprecher ausdrücklich von einer „Tendenz“ spricht, die man hierzulande häufig feststellen könne, signalisiert die Bundesregierung, dass sie eine Selbstbeschränkung beim nationalen Regulieren für notwendig hält. Damit soll verhindert werden, dass zusätzliche nationale Auflagen Wettbewerbsnachteile innerhalb des Binnenmarkts erzeugen.

Regulierung, Binnenmarkt und Standortwettbewerb

Ein EU-weiter Pakt gegen Gold-Plating könnte den Druck erhöhen, bei der Umsetzung von Richtlinien stärker auf Einheitlichkeit zu achten. Für Unternehmen wäre ein klarer Rahmen mit weniger Abweichungen zwischen den Mitgliedstaaten von Vorteil, weil sie ihre Prozesse und Investitionen dann verlässlicher planen können. Zugleich bleibt die Frage, wie weit nationale Spielräume für strengere Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialstandards künftig noch genutzt werden sollen. Zwischen dem Ziel eines schlankeren Rechtsrahmens und dem Anspruch einzelner Staaten auf höhere Schutzstandards besteht ein Spannungsverhältnis, das politisch weiter ausgehandelt werden muss.

Signalwirkung für EU-Politik und nationale Gesetzgebung

Die Wortwahl von der Leyen, die Mitgliedstaaten ausdrücklich zum Beitrag beim Bürokratieabbau auffordert, unterstreicht, dass die Kommission die Verantwortung nicht allein bei sich sieht. Die positive Reaktion der Bundesregierung zeigt, dass Berlin in dieser Phase offen für eine Begrenzung zusätzlicher nationaler Auflagen ist. Für zukünftige Gesetzgebungsverfahren könnte das bedeuten, dass Ministerien und Parlament stärker prüfen müssen, ob zusätzliche Anforderungen gegenüber den EU-Vorgaben tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind.

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