Russland-Spion in Brandenburg wegen Rüstungsinfos gefasst
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 13:27 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen zu militärischen Informationen
- Das Bundeskriminalamt nahm den Beschuldigten im Landkreis Oder-Spree fest.
- Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof soll am Freitag über Untersuchungshaft entscheiden.
- Die Sammlung soll spätestens im Juli 2025 über einen Mittelsmann begonnen haben.
Festnahme im Landkreis Oder-Spree
Die Bundesanwaltschaft hat in Brandenburg einen mutmaßlichen russischen Spion festnehmen lassen. Der Ukrainer soll für einen russischen Nachrichtendienst militärisch relevante Informationen gesammelt und dabei Kontakte in die europäische Rüstungsindustrie genutzt haben.
Entscheidung über Untersuchungshaft
Beamte des Bundeskriminalamts nahmen den Mann am Donnerstag im Landkreis Oder-Spree fest. Er soll am Freitag einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten geheimdienstliche Agententätigkeit vor.
Informationen über Panzer und Munition
Seit spätestens Juli 2025 soll der Beschuldigte über einen Mittelsmann mit dem russischen Nachrichtendienst in Kontakt gestanden haben. Zu den mutmaßlich gesammelten Informationen zählen Angaben über die Produktion von Panzern, Munition und Explosivstoffen sowie über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke.
Ein Teil der Informationen war nach Angaben der Bundesanwaltschaft öffentlich zugänglich. Für andere Angaben soll der Beschuldigte gezielt Personen aus der europäischen Rüstungsbranche kontaktiert und abgeschöpft haben.
Mehrere Spionageverfahren in Deutschland
In Deutschland wurden in diesem Jahr bereits mehrere Menschen festgenommen, die im Auftrag russischer Geheimdienstmitarbeiter tätig gewesen sein sollen. Im Januar ließ die Bundesanwaltschaft in Berlin eine Frau festnehmen, die Informationen beschafft und beim Aufbau von Kontakten geholfen haben soll; gegen sie wurde inzwischen Anklage am Kammergericht erhoben.
In weiteren Verfahren ging es unter anderem um die mutmaßliche Beschattung eines Menschen, der von Deutschland aus Drohnen und Bauteile in die Ukraine lieferte, sowie um die Ausspähung eines ehemaligen ukrainischen Soldaten in Deutschland.
Warnung vor weiteren geheimdienstlichen Aktionen
Generalbundesanwalt Jens Rommel hatte im Juni erklärt, russische Spionage diene nicht nur der Informationsbeschaffung. Solche Aktionen könnten vielmehr auch der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Maßnahmen wie Sabotage oder Angriffen auf ausgespähte Zielpersonen dienen.
Neben russischen Nachrichtendiensten verfolgen deutsche Behörden auch Aktivitäten anderer Staaten. Die Bundesanwaltschaft ermittelt zudem in Fällen mutmaßlicher Spionage für China und den Iran.
Der Fall fügt sich in eine Reihe von Ermittlungen ein, bei denen deutsche Sicherheitsbehörden mutmaßliche Aktivitäten russischer Nachrichtendienste verfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur klassische Spionagevorwürfe, sondern auch mögliche Vorbereitungen für Einflussnahme, Einschüchterung oder Sabotage.
Die nun erhobenen Vorwürfe betreffen Informationen aus der Rüstungsproduktion und von militärischen Standorten an der Nato-Ostflanke. Solche Angaben können öffentlich zugänglich sein und dennoch sicherheitsrelevant werden, wenn sie systematisch gesammelt, mit nichtöffentlichen Informationen ergänzt und an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergegeben werden.
Rüstungsstandorte als Ziel
Für Deutschland ist der Vorgang auch deshalb relevant, weil die Bundesrepublik eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Ukraine und bei der Produktion sowie dem Transport militärischer Güter spielt. Informationen über Fertigung, Personal und Schutzvorkehrungen können Rückschlüsse auf Fähigkeiten, Verwundbarkeiten und mögliche Angriffsziele erlauben.
Über die Untersuchungshaft und das weitere Verfahren entscheidet zunächst der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof. Im weiteren Verlauf müssen die Ermittler die behaupteten Kontakte, die Herkunft der Informationen und deren Weitergabe an den russischen Nachrichtendienst belegen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
