ROUNDUP, AOK

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) dringen auf eine stärkere Spezialisierung der Versorgung mit der geplanten Krankenhausreform.

24.04.2024 - 16:40:03

AOK für stärkere Spezialisierung von Kliniken

"Nach wie vor werden viel zu viele Patientinnen und Patienten in Kliniken behandelt, die technisch und personell nicht adäquat dafür ausgestattet sind", sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, am Mittwoch. Eine qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhausleistungen in Verbindung mit einem vernünftigen Finanzierungssystem werde daher dringend benötigt.

Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) wurden 2022 zum Beispiel bei Brustkrebs in 95 an der Versorgung beteiligten Krankenhäusern weniger als 25 Fälle operiert. Das bedeute, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff gemacht worden sei. Bei solchen Fallzahlen könne man nicht davon ausgehen, dass es dort ein routiniertes Behandlungsteam oder eingespielte Prozessketten gebe. Regional gebe es deutliche Unterschiede. So habe in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht speziell zertifizierten Klinik stattgefunden, in Berlin seien dies nur 0,2 Prozent gewesen.

Eine 2024 neu eingeführte Mindestmenge für Brustkrebs-OPs werde sicherlich Fortschritte bringen, erläuterte das Institut. Der Konzentrationsprozess müsse aber gerade bei Krebsbehandlungen dringend beschleunigt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wies ebenfalls darauf hin, dass seit 2004 eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken verabschiedete Mindestmenge von 50 Brustkrebs-OPs im Jahr gelte, die 2025 auf 100 steige. Es gebe also schon in diesem Jahr keine Standorte mit Gelegenheitsversorgung mehr.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die geplante Krankenhausreform trotz bestehender Differenzen mit den Ländern vorantreiben. Die Gesetzespläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, man werde das Gesetz trotz zahlreicher Kritikpunkte aus den Ländern zum Schluss hinbekommen. Die Kritik sei nicht neu. In Ministeriumskreisen wurden Wünsche nach weitgehenden Ausnahmen bei Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen zurückgewiesen - etwa bei vorgesehenen Mindestzahlen für Behandlungsfälle oder Fachärzte.

@ dpa.de