Kubicki, Zustimmung

Kubicki lehnt Zustimmung der FDP für Sondervermögen ab

04.03.2025 - 21:12:34 | dts-nachrichtenagentur.de

Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki lehnt eine Zustimmung seiner Partei zu dem bei den Sondierungsverhandlungen von Union und SPD verabredeten Sondervermögen zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft ab.

Wolfgang Kubicki (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Wolfgang Kubicki (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
"Ich kann sagen, wir stimmen nicht zu einem Sondervermögen Investitionen", sagte Kubicki dem TV-Sender "Welt" nach der Vorstellung des Pakets durch die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU), Lars Klingbeil (SPD) und Saskia Esken (SPD) am Dienstagabend. "Es gibt gar keinen Handlungsbedarf", sagte er. "Das kann man auch im neuen Bundestag machen. Wir müssen ja sehen, der alte Bundestag ist eigentlich abgewählt."

Die FDP ist im neu gewählten Bundestag nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl nicht vertreten. Kubicki dringt darauf, dass der neue Bundestag die Entscheidung trifft. Dieser tritt am 25. März zusammen. "Ich habe parlamentarisch auch ein Störgefühl, dass der alte Bundestag noch über Summen von einer Billion entscheiden muss", sagte Kubicki. Das geplante Sondervermögen soll 500 Milliarden Euro groß sein. In mittlerweile veralteten Berichten war noch die Rede von einem zweiten Sondervermögen in ähnlicher Größe. Union und SPD planen nun stattdessen, die Verteidigungsausgaben größtenteils von der Schuldenbremse auszunehmen. Während Kubicki mit den Spitzen von Union und SPD darin übereinstimmt, alles zu tun, um die Bundeswehr wieder stark zu machen, sieht er für das Sondervermögen für Infrastruktur auch rechtliche Bedenken. "Das ist ein sehr komplexer Vorgang. Und vor allen Dingen muss die Frage geklärt werden, wie soll das Parlamentsrecht sichergestellt werden? Denn ist ein solches Sondervermögen erstmal in der Welt, kann die Regierung damit machen, was sie will", sagte er. Auch Sondervermögen unterliegen der Kontrolle durch das Parlament, durch den Bundesrechnungshof und durch Gerichte.

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